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Ausschüsse: Sie beraten den DSV

In den Ausschüssen des Deutschen Segler-Verbandes engagieren sich Fachleute mit ganz unterschiedlichem Background ehrenamtlich. Ihre Fachkenntnis und Praxiserfahrung sind für den Verband immens wichtig. Die Ausschussarbeit bietet Vereinsvertretern die Möglichkeit, sich direkt und wirkungsvoll einzubringen.

Die meisten Ausschüsse bestehen aus einem vom Präsidium berufenen Ausschussobmann beziehungsweise einer Ausschussobfrau und drei weiteren Ausschussmitgliedern, die von den Obleuten bestimmt werden. In jedem Ausschuss ist zudem ein Seglerratsmitglied vertreten. Dieses Mitglied hat jedoch kein Stimmrecht.

Drei Ausschüsse setzen sich etwas anders zusammen: Der Ausschuss Klassenvereinigungen setzt sich aus der Mitgliedern einer Arbeitsgruppe zusammen, die von den Vorsitzenden der deutschen Klassenvereinigungen gewählt werden, im Jugendsegelausschuss sind die Jugendobleute aller Landessseglerverbände vertreten. Im Olympia-Segelausschuss ist der/die Aktivensprecher/in der deutschen Kaderathleten per DSV-Grundgesetz Mitglied.

Expertenwissen in den Ausschüssen

Zentrale Aufgabe der Ausschüsse ist es, das Präsidium zu beraten. Zu diesem Zweck treffen sich die Ausschussmitglieder regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – und besprechen aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen aus ihrem jeweiligen Themengebiet. Im Ausbildungsausschuss können dies beispielsweise Änderungen bei der Trainerausbildung sein, im Seesegelausschuss mögliche Anpassungen von Regattaformaten.

In den Ausschüssen werden grundsätzlich Vorschläge für das Präsidium erarbeitet, über die in den alle ein bis zwei Monate stattfindenden Präsidiumssitzungen beraten und abgestimmt wird. Bei Ordnungsänderungen haben die Mitglieder des Seglerrats als legislatives Organ des DSV das letzte Wort; nur sie können diese beschließen.

Berufungsausschuss und Verbandsgericht

Etwas anders als die anderen Ausschüsse arbeiten der Berufungsausschuss und das Verbandsgericht, da sie über konkrete Sachverhalte zu entscheiden haben. Die Mitglieder des Berufungsausschusses werden aktiv, wenn eine Partei gegen die Entscheidung eines Protestkomitees oder seine Verfahrensweise Berufung einlegt. In der Regel tagt der Ausschuss zu Beginn des Folgejahres, um über die Berufungen zu entscheiden.

Das Verbandsgericht ist im Grundgesetz des DSV verankert. Im Rahmen der Schlichtungsordnung ist es zuständig für die Feststellung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Grundgesetzes, der dazu erlassenen Ordnungen und gegen Beschlüsse von Organen des DSV. Zudem ist es zuständig für den Entzug von Lizenzen. Liegt ein Verstoß gegen die Wettfahrtregeln wegen groben Fehlverhaltens vor, entscheidet das Verbandsgericht auf Basis der Disziplinarordnung. Sanktionen können hier bis zum Entzug der World Sailing-Zulassung reichen.

„Korrektiv für den eigenen Blickwinkel“

Die Frauen und Männer in den DSV-Ausschüssen arbeiten ausnahmslos ehrenamtlich. Sie geben wertvollen Input und Ideen, beleuchten Fragestellungen aus verschiedenen Blickwinkeln und mit viel Sachverstand. Dieses Expertenwissen aus den Ausschüssen ist außerordentlich wichtig. „Die Arbeit, die in den Ausschüssen geleistet wird, ist nicht hoch genug einzuschätzen“, sagt DSV-Präsidentin Mona Küppers. „Hier wird sachorientiert diskutiert, hier werden Lösungen für konkrete Fragestellungen erarbeitet. Wir als Präsidium wollen für alle Seglerinnen und Segler die besten Entscheidungen treffen. Dafür sind die Empfehlungen aus den Ausschüssen eine unverzichtbare Hilfe – und manchmal auch ein Korrektiv für den eigenen Blickwinkel.“