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Vermessung

Vermessung

Sie möchten nationale oder internationale Regatten segeln? Dann müssen Sie Ihr Boot vermessen lassen: Nur so kann faires Wettsegeln gewährleistet werden. Klassenboote werden vermessen, um die Einhaltung der Klassenregeln sicherzustellen. Nicht baugleiche Boote werden vermessen, um eine Grundlage für die Berechnung einer Handicap-Vergütung zu erhalten. Fair geht vor!

Sie haben Fragen zum Thema Vermessung? Die Abteilung Technik hilft Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an unter +49 40 632009-963, oder schreiben Sie eine E-Mail an [email protected].

Vermessene Boote

Boote einer Klasse wie zum Beispiel Star-Boot, 470er, Europe, Laser, Pirat, Optimist, aber auch viele andere, erhalten mit der Vermessung eine Segelnummer. Einige erhalten ihre Nummer von der Werft oft z. B. Rumpfnummer = Segelnummer oder die Klassenvereinigung teilt dem Boot eine Nummer zu.
Bootsklassen, die nicht in einer Klassenvereinigung organisiert sind oder nur eine Werftnummer erhalten haben, bekommen ihre Segelnummer auf Anfrage vom DSV. Die Anordnung und Größe der Segelnummer im Segel richtet sich nach den internationalen Wettfahrtregeln von World Sailing oder den Klassenvorschriften.

Unvermessene Boote

Unvermessene Boote können von einem/einer lizensierten Vermesser*in vermessen werden und erhalten somit einen Messbrief, um an Regatten teilnehmen zu können. Auch Boote ohne Vermessung und somit ohne klassenkonforme Segelnummer, bekommen mit der Beantragung des Internationalen Bootsscheins eine Segelnummer vom DSV zugewiesen. Die Verwendung ist optional.

Messbriefe

Die Beantragung und Ausstellung eines Messbriefs variiert ein wenig in Abhängigkeit vom Bootstypen.

  • Ein-Typ-Klassen, Dart, Laser, Hobie Cat, Varianta
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Bei Booten der Ein-Typ-Klassen, Dart, Laser, Hobie Cat, und Varianta muss anstelle des/der Vermesser*in die Klassenvereinigung den Klassennachweis auf dem IBS-Antrag bestätigen. Bei in Deutschland vermessenen Booten übernimmt normalerweise der/die Vermesser*in die Einreichung der Unterlagen an den DSV. Um eine sofortige Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der/die Bootseigner*in bzw. die Bauwerft bereits vor der Vermessung alle für die Registrierung erforderlichen Unterlagen (ausgefüllter IBS-Antrag, Lizenzquittung) der Bauwerft bzw. dem/der Vermesser*in aushändigen.

  • 470er, 505er, ‘O’Jolle, Dart, H-Boot, F.D., Star, Varianta, Laser, Vaurien, Optimist, Hobie Cat, Ein-Typ-Klassen
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Bei 470er, 505er, ‘O’Jolle, Dart, H-Boot, F. D., Star, Varianta, Laser, Vaurien, Optimist, Hobie Cat und Ein-Typ-Klassen werden die Vermessungsunterlagen zuerst an die Klassenvereinigung geschickt. Diese reicht gegebenenfalls die Unterlagen an den DSV weiter.

Boote mit internationalem, nationalem und anerkanntem ausländischen Klassenstatus

  • Boote mit internationalem, nationalem und anerkanntem ausländischen Klassenstatus
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Für Boote mit internationalem, nationalem und anerkanntem ausländischen Klassenstatus erstellt der DSV zusätzlich zum Messbrief eine Vermessungsplakette, die am Spiegel des Bootes anzubringen ist.

Ein Messbrief gilt:

  • für die Lebensdauer des Bootes.
  • bis zum Zeitpunkt einer Änderung an Rumpf, Rigg oder Segel. Dann wird eine Nachvermessung notwendig. (Die Segel müssen von einem/einer lizensierten Segelmacher*in des DSV oder von einem/einer vom DSV-anerkannten Vermesser*in vermessen und mit einem Vermessungsknopf gekennzeichnet sein.)
  • bei IOR- und IMS-Yachten ein Jahr; sie müssen danach verlängert werden.
  • bis zum Eignerwechsel. Die Ummeldung muss auf dem Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Bootsscheines vorgenommen werden. Der alte Bootsschein ist an den DSV zurückzugeben.