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Teilnahmebedingungen Schnuppersegeln

Bitte aufmerksam lesen!
Vor der Anmeldung (vor Ort) sind die Teilnahmebedingungen genau zu lesen. Sie gelten bei der Anmeldung und/oder Teilnahme als akzeptiert.

Termine

Diese Teilnahmebedingungen gelten für folgende Veranstaltungen:

  • 6.-8.9.2024 – Hamburg Yachtfestival im Yachthafen Wedel
  • 25.-29.9.2024 – Interboot Friedrichshafen

Voraussetzungen

Die „Tage des Segelns“ haben die Zielsetzung, Freude am Wassersport zu vermitteln. Die Schnuppersegeleinheiten sollen erste und positive Einblicke ins Segeln ermöglichen. Spaß und das gemeinsame Erlebnis der Teilnehmenden stehen dabei im Vordergrund. Das Wassersportprogramm steht grundsätzlich allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ab einem Alter von 7 Jahren offen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Erklärung zu Schwimmkenntnissen (mind. Jugendschwimmabzeichen Bronze oder vergleichbare Kenntnisse)
  • bei Erwachsenen: Unterschriebene Anmeldung
  • bei Kindern und Jugendlichen: Unterschriebene Anmeldung mit Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten

Gesundheit

  • Der allgemeine Gesundheitszustand jedes Teilnehmenden muss Wassersportaktivitäten zulassen. Die Teilnehmenden dürfen nicht an Anfallkrankheiten wie z. B. Epilepsie leiden. Im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen ist diese Information und ggf. besondere Behandlung/Beachtung den Organisatoren (Deutscher Segler-Verband, Abteilung Fahrten- und Freizeitsegeln) mitzuteilen.
  • Notwendige Medikamente sind von den Teilnehmenden ggf. mitzuführen.
  • Eine Teilnahme unter Alkoholeinfluss oder anderen berauschenden Mitteln ist ausgeschlossen.

Sicherheit

  • Das Tragen von gestellten Schwimmwesten ist für alle Teilnehmenden verpflichtend.
  • Die eingesetzten Boote sind sicherheitstechnisch ausgestattet. Sie werden von qualifizierten Schiffsführer*innen geführt.
  • Zur Risikovermeidung werden bei schlechtem Wetter die Aktivitäten durch die Organisatoren angepasst/abgesagt.
  • Erste-Hilfe-Ausrüstungen sind umfassend vorhanden und entsprechend an Land gekennzeichnet.
  • In Notsituationen: Ruhe bewahren und umgehend den/die Schiffsführerin bzw. die Organisatoren benachrichtigen.

Segeln ist Teamsport

  • Alle Teilnehmenden sollten sich immer fair, sportlich und teamorientiert verhalten.
  • Den Anweisungen der Organisatoren und der Schiffsführer*innen ist während des Schnuppersegelns Folge zu leisten.
  • Sicheres und rücksichtsvolles Verhalten an Land und auf dem Wasser sollte selbstverständlich sein.
  • Kollisionen der Boote sind zu vermeiden.

Haftung

  • Der Deutsche Segler-Verband e.V. und die Schiffsführer*innen haften gegenüber den Teilnehmenden des „Schnuppersegelns“ nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruht und es sich um einen typischen Schaden im Rahmen des Vorhersehbaren handelt. Im Übrigen hat der Deutsche Segler Verband e.V. als Veranstalter der „Tage des Segelns“ eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sollten Veranstaltungen im Rahmen der „Tage des Segelns“ verspätet beginnen oder eine Absage erfolgen, wird keine Haftung übernommen oder Schadensersatz geleistet.
  • Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei gesetzlich angeordneter Haftung.
  • Der Deutsche Segler-Verband e.V. und die Schiffsführer*innen haften nicht bei Verlust bzw. Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die die Teilnehmenden für die Dauer der Veranstaltung mitgebracht haben. Wir weisen daher darauf hin, keine Wertgegenstände mitzunehmen.
  • Für selbstverschuldete Unfälle der Teilnehmenden haften wir nicht. Ein selbstverschuldeter Unfall kann vorliegen, wenn eine Verletzung der Teilnahmeregeln für den Schaden ursächlich geworden ist.
  • Bei Unfällen, die die Organisatoren oder Schiffsführer*innen des „Schnuppersegelns“ nicht zu vertreten haben, besteht in der Regel Versicherungsschutz über die entsprechenden Sozialversicherungsträger (z.B. gesetzliche Kranken- oder Unfallkasse). Dies liegt jedoch in der Verantwortung der Teilnehmenden oder deren gesetzlichen Vertreter*innen. Eine zusätzliche Unfallversicherung für die Teilnehmenden wurde durch den Deutschen Segler-Verband e.V. nicht abgeschlossen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsschutzes hinweisen.