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Rheinabschnitt Fulder/ Ilmen Aue: Widerstand gegen Befahrensverbot

Fulder Aue Rhein
Die Fulder Aue/Ilmenaue sind ein beliebtes Revier für Wasserporttreibende. © Wikimedia Commons/Bodow

In Rheinland-Pfalz hat eine Landesbehörde einen Rheinabschnitt für den Wassersport gesperrt – ohne dass sie dazu überhaupt berechtigt ist. Betroffene wehren sich, unter anderem mit einer Petition. Der DSV ruft alle Wassersporttreibenden solidarisch zum Unterzeichnen dieser Petition auf.

Direkt zur Petition: Change.org/inselrhein

Worum geht es genau? Im Juli 2024 verhängte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Rheinland-Pfalz ein komplettes Befahrensverbot für die Fulder Aue und Ilmenaue. Jedoch hat die Behörde dazu keinerlei Berechtigung. DSV-Justiziar Michael Stoldt erklärt, warum: „Bei der betroffenen Wasserfläche handelt es sich um eine Bundeswasserstraße. Und hier ist ganz klar das Bundesverkehrsministerium zuständig. Das Vorgehen der Landesbehörde ist also nicht rechtmäßig.“

Zumal es für den Rheinabschnitt bereits eine Befahrensverordnung gab. Sie untersagte das Befahren der Gewässer von Dezember bis März, um Vögeln und Wassertieren ungestörte Ruhephasen zu ermöglichen. Michael Stoldt: „Hier wäre auch eine differenzierte zeitliche oder räumliche Anpassung möglich. Doch die Landesumweltbehörde hat beschlossen, den Wassersport komplett auszusperren.“

Fulder Aue und Ilmen Aue sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Sie bieten die einzige ruhige Fläche für sicheren Wassersport in diesem Rheinabschnitt. Unter anderem nutzt der Rüdesheimer Yacht-Club das Gewässer, gemeinsam mit anderen Wassersportvereinen.

Saison 2025 voraussichtlich nicht beeinträchtigt

Zahlreiche Widersprüche, Einsprüche und Klagen haben mittlerweile die rheinland-pfälzische Behörde erreicht. Diese massive Gegenwehr zeigte bereits Wirkung: Der sofortige Vollzug der Allgemeinverfügung wurde ausgesetzt, wie Michael Stoldt berichtet. Wassersportlerinnen und -sportler können die Fulder Aue und der Ilmenaue 2025 nach aktuellem Stand also wie gewohnt befahren. Doch die Allgemeinverfügung ist damit noch nicht aus der Welt.

Wassersportvereine, Verbände, Kommunen, Schulen und weitere regionale Interessensvertreter haben sich daher zur Interessengemeinschaft Inselrhein zusammengeschlossen. Die IG Inselrhein hat die Petition „Für ein natürliches Miteinander von Mensch und Natur im NSG Fulder-/ Ilmen-Aue“ gestartet. Der DSV ruft alle Mitglieder auf, die Petition zu unterschreiben und damit den Druck auf die Behörde weiter zu erhöhen. Zur Petition: Change.org/inselrhein

Vorgehensweise der Behörde darf nicht zur Blaupause werden

DSV-Vizepräsident Umwelt und Recht Andreas Löwe macht deutlich, warum der Fall so wichtig ist:

„Die Sperrung betrifft zwar nur eine kleine, regionale Wasserfläche, der dahinterstehende Fall hat aber potenziell enorme Auswirkungen: Hier hat eine Landesnaturschutzbehörde einen Teil des Rheins, der für alle regionalen Wassersportvereine existenziell wichtig ist, ganzjährig gesperrt, ohne die Betroffenen vor Ort anzuhören oder vorab zu informieren. Unabhängig von der Frage der Zuständigkeit der Behörde darf sich eine solche Vorgehensweise nicht etablieren und zur bundesweiten Blaupause werden. Einer solchen Vorgehensweise sollte daher auf breiter Ebene entgegengetreten werden.“

Andreas Löwe, DSV-Vizepräsident Umwelt und Recht