Kurzfristig und überraschend ist Ende April die Nordsee-Befahrensverordnung in Kraft getreten. Der DSV sieht deutliche inhaltliche Mängel in der Verordnung und prüft, ob eine Klage aussichtsreich sein könnte.
Zweck der vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) ist es, „zum Schutz der Natur und Landschaft und der Tier- und Pflanzenwelt das Befahren der Bundeswasserstraßen in den nach Landesrecht in der Nordsee ausgewiesenen Nationalparken“ zu regeln, „um zur Erreichung der Schutzzwecke dieser Nationalparke beizutragen“. Doch die nun veröffentlichte Verordnung sei weder ausgewogen noch praktikabel, so DSV-Syndikus Andreas Löwe.
Einer der Hauptkritikpunkte des DSV ist das generelle Verbot des Wingsurfens auf den Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich dieser Verordnung. „Dieses Verbot kommt komplett überraschend und ohne jegliche sachliche und fachliche Begründung“, so Löwe. Auch ist es laut der Verordnung nicht mehr erlaubt, entlang der Fahrwasser im Schutzgebiet trockenzufallen.
Der DSV hatte im Rahmen der Verbändebeteiligung etliche Einwendungen zum Referentenentwurf der Verordnung eingebracht. „Der ganz überwiegenden Zahl der Einwendungen des DSV wurde jedoch nicht gefolgt“, sagt Andreas Löwe. Hier können Sie die gesamte Stellungnahme des DSV lesen: Stellungnahme Referentenentwurf NordSBefVO
Die Nordsee-Befahrensverordnung klassifiziert die Nationalparke in Allgemeine und Besondere Schutzgebiete, weist aber auch Schnellfahrkorridore und Erlaubniszonen aus. Was wo gilt, ist allerdings nur schwer herauszufinden. Die Darstellung in den amtlichen Seekarten soll laut Ministerium erst „innerhalb von 12 Monaten” erfolgen. In der Zwischenzeit gilt es, sich im 277 Seiten umfassenden Anhang der Verordnung anhand von Koordinaten selbst ein Bild davon zu machen, was wo gilt – „unübersichtlich und grausam“ nennt Andreas Löwe diese Darstellung.
Hier können Sie die Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) einsehen: RegelungstextHier können Sie den Anhang einsehen: Anlage1
Der DSV prüft derzeit mithilfe regionaler und fachlicher Vertreter, ob die Koordinaten der Routen und Erlaubniszonen den Verhandlungsergebnissen entsprechen. Auch lässt der DSV die Erfolgsaussichten einer Klage gegen einzelne Festsetzungen der Nordsee-Befahrensverordnung prüfen. Bezüglich des weiteren Vorgehens ist der DSV in enger Abstimmung mit den betroffenen Landesseglerverbänden Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg.