Antifouling: „Wir sollten in Deutschland an unserer Erwartungshaltung arbeiten“
Ab 1. Januar 2025 ist die Abgabe, also der Verkauf, von bioziden Antifoulings eingeschränkt. Künftig können Seglerinnen und Segler nicht mehr einfach ins Regal greifen, bezahlen und den Laden verlassen. Selbstbedienung ist dann verboten: Vorab muss ein Aufklärungsgespräch mit einem geschulten Verkäufer stattfinden. Damit möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle Anwender über die Gefahren bei… weiterlesen