Deutschland: Neue Quarantäne-Regelung in Schleswig-Holstein
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat mit Wirkung vom 09.10.2020 ein touristisches Beherbergungsverbot aus inländischen Hochinzidenzgebieten und ausländischen Risikogebieten ausgesprochen. Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland↗ Einreisende müssen beim Check-In bei gegen Entgelt vermieteten Unterkünften zu touristischen Zwecken einen negative Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Gegen Entgelt vermietete Unterkünfte… weiterlesen