Rundfunkgebühren für PCs
Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 19. Oktober 2006 beschlossen, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte“ – zum Beispiel internetfähige PCs – ab Januar 2007 eine Gebühr von 5,52 Euro an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) zu zahlen ist. Zunächst sollte dies grundsätzlich auch für alle PCs gelten, die (ausschließlich oder teilweise) für Vereinszwecke genutzt werden. Entgegen… weiterlesen