Nord-Ostsee-Kanal – Allgemeinverfügung der GDWS
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Allgemeinverfügung zur Überprüfung der Manövrierfähigkeit und Kanaltauglichkeit von Fahrzeugen vor Einlaufen in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanal: 1. Vor dem seewärtigen Einlaufen in die Zufahrten der Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau sowie binnenseitig in den jeweiligen Binnenhäfen haben alle Fahrzeuge zum Nachweis der Manövrierfähigkeit im Sinne des § 42 ·Absatz… weiterlesen