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Offizielle Mitteilungen des DSV 2025 – Technischer Ausschuss

Änderung von Klassenvorschriften

Die Änderungen der Klassenvorschriften nachstehender Klassen treten zum 01.04.2025 in Kraft.

16er Jollenkreuzer

Thema: Segelvermessung; Nutzung elektronischer Geräte

Regel 18.1

Alt: Alle in einer Wettfahrt gefahrene Segel müssen als vermessen gekennzeichnet sein.

Neu: Alle in einer Wettfahrt gefahrenen Großsegel sowie die jeweils größten Vorsegel, Spinnaker und Gennaker müssen als vermessen gekennzeichnet sein.

Regel 21.6

Alt: Mit Ausnahme von Zeitnehmern und digitale Kompassen ohne Taktikfunktion sind elektronische Geräte während einer Wettfahrt verboten     

Neu: Optional darf folgende lose Ausrüstung zum Gebrauch kommen:

(1) analoger Windanzeiger
(2) analoge oder digitale Uhr(en) mit oder ohne Zeitnehmer
(3) Magnetkompasse, die Elektronik enthalten dürfen.
(4) Elektronische Systeme, die nur die Anzeige von Position, Geschwindigkeit über Grund und Kurs über Grund zulassen 
(5) Datenrekorder, der während der Wettfahrt von der Mannschaft nicht auslesbar ist.
(6) Ausrüstung und Datenrekorder, die während der Wettfahrt von der Mannschaft nicht auslesbar und gemäß Ausschreibung mitzuführen sind.
(7) Es ist zulässig, tragbare Geräte wie Telefone, Radios, Smartphones, Smartwatches an Bord mitzuführen, sofern nur die gemäß den Wettfahrtregeln und Klassenvorschriften zugelassenen Funktionen genutzt werden.

15er Jollenkreuzer

Thema:  Segelnummern in Spinnakern

Regel 6.2

Alt: Im Großsegel muss das Klassenzeichen „P“, und die Segelnummer in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Wettfahrtregeln vorhanden sein. Abweichend von der gültigen WR ist eine Kennzeichnung im Vorsegel nicht erforderlich.

Neu: Im Großsegel muss das Klassenzeichen „P“, und die Segelnummer in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Wettfahrtregeln vorhanden sein. Abweichend von der gültigen Wettfahrtregeln ist eine Kennzeichnung im Vorsegel und im Spinnaker nicht erforderlich. Wenn Nationalitätsbuchstaben und/oder Segelnummern im Spinnaker vorhanden sind, müssen diese die gültigen sein.

Teeny

Thema: Püttingbeschläge

Regel 9.2 (04)

Alt: An Bb. und Stb. je 1 Püttingbeschlag, verschraubt am Rumpf.

Neu: An Bb und Stb. je ein Püttingbeschlag, befestigt am Rumpf

Thema: Draht im Vorliek

Regel 16.16

Alt: Im Vorliek muss sich ein Draht mit oben und unten je einer Kausche befinden. Der Hals des Segels muss an der Halskausche befestigt sein. Am Kopf darf die Vorlieklänge verstellbar sein

Neu: Im Vorliek muss sich ein Draht mit festen Terminals oder Kauschen befinden.

Die Position des Vorsegels auf dem Draht ist freigestellt und darf während der Wettfahrt nicht verstellt werden.

Thema: Großsegel mit losem Unterliek

Regel 16.6

Alt: Das Segeltuch muss über die gesamte Fläche des Segels, mit Ausnahme der Fußbahn (Softfoot), gleichmäßig stark sein, …

Neu: Das Segeltuch muss über die gesamte Fläche des Segels, mit Ausnahme der optionalen Fußbahn (Soft foot) gleichmäßig stark sein, …

Regel 16.13 (neu)

Das Unterliek darf lose gefahren werden.

Hinweis: Das Großsegel darf ohne Kopfbrett gefertigt werden. Das Vermessungsblatt 1 (Großsegel) wird entsprechend angepasst.

O-Jolle

Thema: Werbung

Regel 1.9

Alt: 1.9 Werbung am Bootsrumpf, den Zubehörteilen und dem Segel ist zu beschränken auf ein Herstellerzeichen je Seite, das in ein Quadrat von 150mm x 150mm passt. Bei den an einer Veranstaltung teilnehmenden Booten darf der vordere Teil des Rumpfes beidseitig in einer Länge von max. 1250mm die vom Veranstalter gewählte und geforderte Werbung tragen. Bugnummern sind zusätzlich erlaubt.

Neu: Werbung darf nur in Übereinstimmung mit dem World Sailing Werbekodex (World Sailing Verordnung 20) geführt werden.

Thema: Schwertsicherung

Regel 8.5

Ergänze: Das Schwert muss konstruktionsbedingt oder durch eine Vorrichtung vom Herausfallen aus dem Schwertkasten, auch muss im Falle einer Kenterung, gesichert sein.

Thema: Liektaue

Regel 13.2       

Alt: Das Segel muss innerhalb der Messmarken gefahren werden. Das Vorliek und das Unterliek müssen sich dabei in den vollen Längen der Nuten am Mast und Baum befinden.

Neu: Das Segel muss innerhalb der Messmarken gefahren werden.

An Vor- und Unterliek sind Liektaue einzuarbeiten.

Abstand vom Halspunkt zum Unterliektau: max. 200 mm

Pirat

Thema: Persönliche Auftriebshilfen

Regel 18                         

Alt:        … 2 persönliche Auftriebsmittel mit min 50 N Auftrieb …

Neu:     …
Eine persönliche Schwimmhilfe (PFD) für jede an Bord befindliche Person gemäß ISO 12402-5 – Stufe 50 oder gleichwertig…

Thema: Regel 15.2b (neu)

An den Salingen und/oder der Wanten sind Vorrichtungen zulässig, die ein Klemmen der Spinnakerausrüstung verhindern.

Die Vorrichtung muss am Want in einem Umkreis von max. 30cm vom Salingsende befestigt sein. Darüber hinaus ist die Ausführung freigestellt.

Kielzugvogel / Schwertzugvogel

Thema: Nutzung elektronischer Geräte

Regel 18

Alt: Mit Ausnahme von Zeitnehmern Fotoapparaten und Videokameras sowie von elektronischen Kompassen, die von der Klassenvereinigung zugelassen sind, sind elektronische Geräte während einer Wettfahrt an Bord verboten. Die Anzeigen auf den elektronischen Kompassen dürfen nur Kompasskurse; sie dürfen keine taktischen Hinweise darstellen, wie z.B. die Größe der Abweichung von einem Optimalkurs. Pro Kompassfenster darf zur gleichen Zeit nur 1 Zahlenwert erscheinen. Die zugelassenen Kompass-Typen werden auf der Homepage der Klassenvereinigung veröffentlicht.

Bei Wettfahrten muss folgende Ausrüstung an Bord sein:…

Neu: Optional darf folgende Lose Ausrüstung zum Gebrauch kommen:
(1) analoge Windanzeiger

Vernetzt:
(2) analoge oder digitale Uhr(en) mit oder ohne Zeitnehmer
(3) Magnetkompasse, die Elektronik enthalten dürfen.
(4) Elektronische Systeme zur Bestimmung von Position und Kurs über Grund, Bootsgeschwindigkeit, Krängung, Trimm
(6) Systeme zur Speicherung und taktischen Auswertung der an Bord gemessenen Daten und von Systemdaten (z.B. Batteriezustand, Fehlermeldungen, etc.)
(7) Datenrekorder, der während der Wettfahrt von der Mannschaft nicht auslesbar ist.
(8) Ausrüstung und Datenrekorder, die während der Wettfahrt von der Mannschaft nicht auslesbar und gemäß Ausschreibung mitzuführen sind.
(9) Es ist zulässig, tragbare Geräte wie Telefone, Radios, Smartphones, Smartwatches an Bord mitzuführen, sofern nur die gemäß den Wettfahrtregeln und Klassenvorschriften zugelassenen Funktionen genutzt werden.

Bei Wettfahrten muss folgende Ausrüstung an Bord sein:

An alle Klassen:

Klassenvorschrift – Änderungsanträge

Wenn Anträge auf Änderung von Klassenvorschriften an den Technischen Ausschuss des DSV eingereicht werden, müssen sie folgende Punkte enthalten:

  • Die zu ändernde Regel im alten Wortlaut
  • Den neuen geänderten Text der Regel
  • Eine Begründung, weshalb die Regel geändert werden soll
  • Das Ergebnis der Abstimmung (Stimmenzahl „Dafür“, „Dagegen“ und „Enthaltung“) auf der ordentlichen Hauptversammlung der Vereinigung über die jeweilige Regeländerung.
  • Anträge müssen spätestens Mitte Januar beim DSV vorliegen.

Anmerkung:

Regeländerungen müssen mit mindestens 2/3 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

Bei Klassen die im Ausland Verbreitung gefunden haben, müssen die Anträge bevor sie dem DSV eingereicht werden, mit den ausländischen Klassenvereinigungen abgestimmt, und deren Einwilligung zur jeweiligen Regeländerung eingeholt werden.

DEUTSCHER SEGLER-VERBAND

Technischer Ausschuss

Kay-Enno Brink
(Obmann)