DSV-Vereine können jetzt einfacher Jugendfördermittel erhalten. Um die Schwellen für Vereine zu minimieren, wurden die Richtlinien extrem gekürzt. Zugleich erweitert sich das Spektrum der Fördermöglichkeiten.
„Wir wollen unseren Vereinen bei den Jugendfördermitteln insgesamt entgegenkommen und die Hürden für die Beantragung so niedrig wie möglich halten“, erklärt DSV-Jugendobmann Jonathan Koch. „Wenn weiterhin Ideen für Vereinfachungen da sind, können sich Vereine gerne melden.“
Jugendfördermittel: die wichtigsten inhaltlichen Änderungen
Standen bei den Jugendfördermitteln bisher vorrangig Trainingsmaßnahmen im Fokus, so können ab sofort auch Projekte zur Strukturverbesserung des Trainingsangebots oder der Trainingsqualität im Regattasegeln Zuwendungen erhalten. „Mit dieser Öffnung unterstützen wir unter anderem die Ausbildung von Wettfahrtoffiziellen“, sagt Jonathan Koch. „Damit versuchen wir, einem Nachwuchsmangel in diesem so wichtigen Bereich entgegen zu wirken.“
Gemäß der angepassten Jugendordnung wurden die Fördermöglichkeiten auf den Juniorenbereich erweitert, sodass künftig auch Seglerinnen und Segler bis zum 27. Lebensjahr in den Genuss von Jugendfördermitteln kommen können.
Zusätzlich ist der inklusive Gedanke neu in den Richtlinien festgeschrieben: So können „Maßnahmen zur Entwicklung von Nachwuchssegelnden im inklusiven und paralympischen Bereich (…)“, aber auch „Maßnahmen, die z. B. den Segelsport attraktiver machen oder der Gleichberechtigung dienen“, gefördert werden. Jonathan Koch: „Mit dieser Neugestaltung bieten wir unseren Vereinen die Chance, sich in mehr Feldern des Segelsports zu bewegen und dort aktiv zu werden.“
Oft leiten männliche Jugendliche und Erwachsene die Trainingsgruppen im Verein. Um jedoch eine geschlechtergerechte Betreuung zu gewährleisten, sind ab sofort „extra Trainer*innen/Betreuer*innen förderfähig, sofern das Trainerteam dadurch aus unterschiedlichen Geschlechtern besteht“. Diese Erweiterung soll verstärkt Frauen und Mädchen motivieren, Trainerinnen zu werden. Auch für die Prävention sexualisierter Gewalt ist die geschlechtergerechte Betreuung wichtig.
Als Anregung und Handreichung für die Vereine veröffentlicht der DSV über jede geförderte Maßnahme künftig einen Bericht auf der Website.
Jugendfördermittel beantragen
Die Antragsfristen für Jugendfördermittel liegen komplett im Förderjahr. Vorgesehen sind drei Fristen:
- Bis zum 31.01.
- Bis zum 31.05.
- Bis zum 31.09.
Bei der Genehmigung von Projekten erhalten Vereine aus dem Topf der Jugendfördermittel maximal 5.000 Euro und bis maximal 75 Prozent der Gesamtkosten pro Maßnahme. Bei Regattabetreuung, Ausbildungs- und Breitensportmaßnahmen sind bis zu 300 Euro je Teilnehmenden möglich.
Unbedingt beachten: Die Fördermittel müssen vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden. Ob eine Maßnahme oder ein Projekt förderfähig sind, entscheidet der Jugendsegelausschuss.
„Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Idee förderfähig ist, melden Sie sich bei uns“, ermutigt die DSV-Abteilungsleiterin Jugend Hanna Hell Vereinsvertreterinnen und -vertreter. „Gemeinsam erörtern wir dann Ihre Möglichkeiten.“
Die Förderrichtlinie der Seglerjugend für Talent- und Nachwuchsförderung im Segelsport finden Sie hier: https://www.dsv.org/jugend/jugendfoerdermittel/
Kontakt: DSV-Abteilungsleiterin Jugend Hanna Hell, Tel. 040632009952, [email protected].