Seit dem 1.2.2016 gilt eine geänderte Anlage zur Wettsegelordnung betreffend die Einteilung der Opti-Seglerinnen und -Segler in die Gruppen A und B.
Die Neuregelung führt zu einer Reduzierung der Punkte, die man zum Aufstieg in Gruppe A benötigt von bisher 25 auf nunmehr 20 Punkte, bei Wegfall der Möglichkeit, Punkte durch die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen oder -regatten zu erhalten.
Des weiteren sind Seglerinnen und Segler, die 13 Jahre oder älter sind und mehr als 30 Punkte ersegelt haben, nach einer Übergangsfrist von acht Wochen nicht mehr in Gruppe B startberechtigt.
Wichtig ist auch die Streichung der „6-Wochen-Sperre“, wonach ein Start in Gruppe A erst sechs Wochen nach Eingang des Umstiegsantrags bei der Deutsche Optimist-Dinghy Vereinigung (DODV) möglich war. In Zukunft kann das Umstiegsdatum bei Erreichen der erforderlichen Punkte selbst festgelegt werden, wobei eine Antragsfrist von vier Wochen zu beachten ist.
Im Zusammenhang mit diesen Veränderungen wurden weitere Anpassungen vorgenommen.
So können eintägige Opti B-Regatten ohne gesonderte DSV-Genehmigung veranstaltet werden, die Berechnung der Umstiegspunkte wurde an die Vorgaben der Ranglistenordnung angepasst (was kleine Änderungen in der Berechnung zur Folge hat) und einzelne Regelungen innerhalb der Vorschrift verschoben, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Um den Vereinen die Prüfung zu erleichtern, ob Seglerinnen und Segler, die 13 Jahre oder älter sind, noch in Gruppe B starten dürfen, stellt die DODV eine laufend aktualisierte Liste zur Verfügung.
Ab 1.1.2018 müssen der Wettfahrtleiter und der Obmann des Schiedsgerichts auch bei Opti B-Regatten im Besitz einer regionalen Lizenz sein.
Hier finden Sie die gesamten Ordnungsvorschriften Regattasegeln__ab_01.02.2016_ inklusive der Anlage Jüngstensegeln.