Neue Bezahlwege für Sportboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal
Für das Befahren des NOK sind gemäß Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal auch von Sportbooten Abgaben zu entrichten. Über die neuen Bezahlmöglichkeiten – gültig ab dem 1. April 2018 – informiert die Internetseite der WSV ↗sowie ein dazu erstellter Flyer ↗.