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Teil-Abschaffung Risikostrecken Rhein durch ZKR beschlossen – Nichtahndung von Ordnungswidrigkeiten

Am 05. Dezember 2024 hat die Plenarversammlung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) beschlossen, den Großteil der Risikostrecken auf dem Rhein abzuschaffen.

Künftig werden folgende Risikostrecken entfallen:

•           Rhein-km 335,92 (Schleusen Iffezheim) bis Rhein-km 335,66 (Straßenbrücke Wintersdorf)

•           Rhein-km 425,00 (Mannheim) bis Rhein-km 498,45 (Straßenbrücke Mainz/Mainz-Kastel)

•           Rhein-km 592,00 (Koblenz, Moselmündung) bis Rhein-km 857,40 (Spyck’sche Fähre)

Der Beschluss tritt mit Änderung des nationalen Rechts am 01. Juli 2025 in Kraft.

Aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 06. Dezember 2024 gilt, dass es bis dahin nicht geahndet wird, wenn jemand auf den künftig entfallenden Risikostrecken ohne die hierfür erforderliche besondere Berechtigung für Risikostrecken angetroffen wird.

Link Erlass: https://www.elwis.de/DE/Startseite/Absehen-OWi-Verfolgung-Risikostrecken-Rhein.html