Griechenland – Nach der Einreise zur Hafenbehörde

Seereisen zwischen EU-Staaten sind für Yachten unter der Flagge eines EU-Mitgliedslandes immer einfacher geworden, auch durch die Zahl der Länder, die zum Schengen-Raum gehören, in dem die Grenzkontrollen entfallen. Doch gibt es weiter da und dort ein paar Besonderheiten, zum Beispiel nach der Ankunft in griechischen Gewässern.

So gibt es zwar seit einigen Jahren die zuletzt 50 EUR teure Fahrerlaubnis DEKPA nicht mehr, aber es besteht per Gesetz die Verpflichtung, private Sportboote unter EU-Flagge bei der Hafenbehörde des ersten Hafens anzumelden, der nach der Ankunft aus dem Ausland angelaufen wird. Alle Yachten ohne EU-Flagge müssen bei der Hafenbehörde jedes Hafens gemeldet werden.

Dabei erhält man eine Ankunftsmeldung, die bis zum letzten Hafen vor der Ausreise aus Griechenland aufzubewahren ist. Zudem werden 15 EUR fällig. Diese Gebühr ist für private Freizeitschiffe – unabhängig von der Flaggenzugehörigkeit – mit einer Gesamtlänge von mehr als 7 m, die sich nicht ständig in griechischen Häfen aufhalten. Man  zahlt sie „für die ihnen gewährten Erleichterungen während ihres Aufenthaltes in Griechenland zugunsten des Sonderkapitalkontos der Hafenpolizei (E.K.O.E.M.N.)“.

Schon vor der Ankunft sollte man die Bootsteuer TEPAI zumindest für den aktuellen Monat bezahlt und am besten den Nachweis mit dem Vermerk „Paid“ auf dem Handy oder als Ausdruck dabei haben.