Einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 12km/h auf dem Nord-Ostsee-Kanal

NOK
NOKDie zulässige Höchstgeschwindigkeit über Grund auf dem Nord-Ostsee-Kanal beträgt für alle Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände unabhängig von Verkehrsgruppe und Tiefgang seit dem 01.07.2023 12 km/h (6,5 kn).

Im Rahmen eines Monitorings zur Stabilität an Unterwasserböschungen des NOK wurden durch neueste Fächerecholottechnik-Peilungen erosionsbedingte Schäden an den Böschungen des NOK in größerem Umfang festgestellt. Wesentliche Ursache für die Veränderungen im Bereich der Unterwasserböschungen sind letztendlich die gestiegenen hydrodynamischen Belastungen, die die stetig gewachsenen Schiffsgrößen im NOK erzeugen.

Die Schädigung des Kanalbettes und der Uferböschungen hat ein Ausmaß, das ohne weitreichende Maßnahmen zu deren Minimierung nicht mehr verantwortbar ist. So wurden bereits diverse Uferabschnitte für den Landverkehr auf den beidseits des NOK gelegenen Betriebswegen gesperrt (Rutschungsgefahr) und einige Langsamfahrstrecken für die Schifffahrt eingerichtet.

Da diese Maßnahmen langfristig jedoch nicht ausreichen, um den NOK auch weiterhin zuverlässig für die Schifffahrt verfügbar zu halten, gilt seit dem 01.07.2023 die 12 km/h Einheitsgeschwindigkeit auf dem NOK (BfS 19/23 mit der Allgemeinverfügung zur Verkehrsregelung auf der Seeschifffahrtsstraße Nord-Ostsee-Kanal vom 25.Mai 2023).