Das Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern wurde aufgehoben. Touristische Reisen sind damit auch für Einwohner aus Risikogebieten möglich.
Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:
- erfolgt die einreise aus einem Landkreis der der vom RKI als Risikogebiet eingestuft ist wird die Anreise verwehrt, wenn die Reisenden Coronasymptome aufweisen.
- Reisende aus Risikogebieten müssen eine verbindliche Übernachtungsbuchung vorweisen.
Für Bootseigner gilt, Sie dürfen anreisen sofern Sie bis einschließlich 31. August 2020 für mindestens 6 Monate einen Vertrag mit dem Betreiber der Marina geschlossen haben. Eine Begleitung durch die Kernfamilie ist zulässig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
https://www.auf-nach-mv.de/informationen-coronavirus↗aktuellen Verordnung des Landes MV↗