Mit Wirkung vom 24.10.2020 gilt Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, von den dänischen Behörden als epidemiologisch „nicht sicheres“ Land.
Die Einreise aus touristischen Gründen ist damit für Deutsche, außer für Schleswig-Holsteinern/innen nicht mehr gestattet.
Was bedeutet dies für Eigner die Ihr Boot in Dänemark liegen haben?
Die dänische Regierung gestattet die Einreise aus trifftigen Gründen nach Dänemark.
Unter anderem dürfen Besitzer von Ferienwohnungen, Dauercamper und Bootseigner mit Liegeplatz in Dänemark einreisen.
Die Dänische Polizei hat auf Ihrer Internetseite https://coronasmitte.dk/en/entry-into-denmark/persons-resident-in-banned-countries↗
eine Liste mit trifftigen Gründen aufgelistet.
Hier heißt es:
„Property
You have your own summerhouse or boat or you are a permanent resident at a campsite in Denmark
You can enter Denmark if you are the owner of a summerhouse, an allotment shed or a boat or are a permanent resident at campsite, and you can bring your spouse, live-in partner, fiancé, sweetheart, parents, stepparents, grandparents, stepgrandparents, children, stepchildren, grandchildren, stepgrandchildren as well as other members of your household. You must enter Denmark together with the owner.“
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/daenemark-node/daenemarksicherheit/211724↗