Italien: Sardinien – Genehmigung zum Anlaufen eines Hafens notwendig

Während die Häfen und Marinas in Italien nicht per se geschlossen sind, um die Verbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen, hat der Gouverneur von Sardinien angeordnet, dass Ein- und Ausreisen nur mit einem genehmigten Antrag erfolgen können. Das gilt für Häfen und Flughäfen.

Darüber berichtet Pietro Foddis, Repräsentant der DSV Kreuzer-Abteilung in der Marina di Baunei/Santa Maria Navarrese bei Arbatax an der Ostküste Sardiniens. Wie in ganz Italien müssen alle Personen, die die Insel betreten, sofort eine 14-tägige Quarantäne antreten. Ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften.
Per Lufttransport oder über das Meer kann nur noch reisen, wer über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügt, z. B. wegen einer Notsituation. Diese Ausnahmegenehmigung muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Hier der Link dazu:
https://sus.regione.sardegna.it/sus/covid19/init