Das Sportboot-Zertifikat DE.K.P.A. wird es nicht mehr geben. Es musste bis zuletzt für Yachten aus der EU bei der Einreise in griechische Gewässer im ersten Hafenamt erworben werden und kostete nach einer Preiserhöhung 50 EUR. Frühestens am 19. April und spätestens am 19. Mai gelten neue Regeln.
Zuletzt war das DE.K.P.A. immer wieder durch hohe Geldtrafen in die Schlagzeilen geraten. 500 EUR mussten Eigner bezahlen, die den neuen Stempel erst nach dem Ablauf von 365 Tagen ins Formular drücken ließen, egal ob selbst verschuldet oder weil eine Rückkehr nach Griechenland nicht früher möglich war, zum Beispiel durch Krankheit. Das Transitlog, Äquivalent zum Schifffahrtsdokument DE.K.P.A. für Eigner aus Nicht-EU-Staaten, wird es aber zumindest in diesem Jahr weiter geben. Über die Zukunft dieses Papiers zu entscheiden, liegt nicht in der Zuständigkeit des Schifffahrtsministeriums, sondern beim griechischen Zoll.
Die Leiterin des Direktorats beim griechischen Ministerium für maritime Angelegenheiten und Inselpolitik, Sophia Gialoutsi, informierte auf Anfragen der DSV Kreuzer-Abteilung am 26. März 2020, dass die Bestimmungen über die Abschaffung der DE.K.P.A. am 19.3.2020 in Kraft getreten sind. Die im Gesetz geänderten Paragraphen halten fest: Das Ende des Schifffahrtsdokuments tritt einen Monat später in Kraft, das kann aber durch den Minister für Schifffahrt und Inselpolitik um einen weiteren Monat verlängert werden.
Ersatzweise muss der Schiffsführer künftig ab dem ersten Hafen in Griechenland eine Besatzungsliste anlegen und fortlaufend aktualisieren bis zur Ausreise. Das passiert bei den jeweiligen Hafenbehörden, in deren Zuständigkeit die Crew wechselt. Für diese neue Besatzungs- und Passagierliste gibt es kein Formblatt. Sie sollte für jede Person an Bord enthalten: Nachname, Name, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum. Darüber hinaus kann die Liste auf freiwilliger Basis die Telefonnummer und Informationen zu besonderer Pflege oder Unterstützung enthalten, die im Notfall erforderlich sein könnten. Vor dem Verlassen der griechischen Gewässer muss eine Erlaubnis beantragt werden. Schiffsführer sollten sich immer bei den Behörden des ersten Hafens über mögliche Änderungen erkundigen.
Die relevante Information im Original findet sich in den Artikeln 68 und 69 des geänderten Gesetzes 4667/2020. Link: www.e-nomothesia.gr/kat-naytilia-nausiploia/thalassies-sugkoinonies/nomos-4676-2020-phek-67a-19-3-2020.html↗
Unverändert gilt in 2020 die am 9. Mai 2019 eingeführte Bootsabgabe TEPAI. KA-Mitglied Ulrich Michael Dangelmeyer weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass man einen TEPAI-Beleg ausgedruckt mitführen muss, auf dem unbedingt der Begriff „PAID“, also „bezahlt“, auftaucht.
Um den zu erhalten, muss man nach dem Bezahlen auf der e-TEPAI Seite unter www.aadd.gr ↗den Knopf „Print“ drücken und damit ein neues PDF erzeugen. Dort sollte im unteren Drittel der ersten Seite im Feld „Status“ nun „PAID“ statt vorher „NEO/NEW“ stehen. Es kann nicht schaden, zusätzlich auch den Einzahlungsbeleg dabei zu haben.