Spanien – Kanaren: Spezielle Regeln bei der Einfuhr

Die Kanarischen Inseln im äußeren Südwesten Europas gehören zu Spanien, sie sind aber ein steuerliches Sondergebiet. Von daher gibt es einiges zu beachten, will man sein Schiff dort für längere Zeit stationieren und/oder Schiffsbedarf dorthin mitnehmen oder versenden.

Im Detail:

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Wenn sich der Eigner oder ein Nutzer (nicht das Schiff) länger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhält oder dort steuerlich resident ist, dann wird auf den Zeitwert der in Spanien stationierten Yacht die „Impuesto especial“ fällig. In Spanien sind es 12 %, auf den Kanaren 11 %. Ein Flaggenwechsel ist aber nicht nötig.

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Wenn Teile per Post oder Kurierdienst auf die Kanaren geliefert werden, müssen diese verzollt werden, wenn der Wert über 150 EUR liegt (gilt seit 2018). Dann wird die IGIC (Impuesto General Indirecto Canario) in Höhe von 7 % erhoben.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Empfänger wie unter „Ad 1“ beschrieben, steuerlich resident ist oder nicht. Nicht residente Personen benötigen für den Zoll eine NIE-Steuernummer (Numero  de Identidad de Extranjero, Identitätsnummer für Ausländer). Auf allen Kanarischen Inseln ist für deren Vergabe die Ausländerbehörde zuständig, hier genannt „Comisaria de Policia Extranjeros“.

Der spanische Zoll fragt auch nach einer EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number). Diese Nummer muss mit dem Formular NR. 0870 beantragt werden bei www.zoll.de.

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Material, das man im Flugzeug mitbringt, wird üblicherweise nicht kontrolliert. Es werden bei der Ankunft aber Pakete und Koffer vom Drogenhund abgeschnüffelt.