Im Auftrag des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Berlin investiert das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin rd. 4,7 Mio. € in die grundhafte Instandsetzung der Ufer am Schiffbauer Damm zwischen Friedrichstraße und Albrechtstraße (Spree-Oder-Wasserstraße km 15,694 – 15,920, rechtes Ufer).
Die dort am Nordufer vorhandene Ufermauer weist standsicherheitsrelevante Mängel auf und muss auf einer Länge von 220 m grundhaft instand gesetzt werden. Aus bautechnologischen Gründen muss dabei der Verkehrsraum für die Fahrrinne der Schifffahrt auf der Spree vorübergehend eingeschränkt werden.
Während der Sommermonate ist dieser Abschnitt der Spree die am höchsten verkehrsbelastete Binnenwasserstraße des Bundes deutschlandweit. Daher werden Arbeiten, die Einschränkungen des Schiffsverkehres erfordern, während der verkehrsärmeren Wintermonate ausgeführt.
Das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin hat dafür mit schifffahrtspolizeilicher Anordnung SPAO Nr. 186/2018 vom 6. September 2018 für den Zeitraum 12. November bis zum 31. Mai 2019 eine Nutzungsbeschränkung für Fahrzeuge mit maximalen Abmessungen von 50 m Länge, 7 m Breite und 2,20 m Tiefgang angeordnet. Größere Fahrzeuge müssen die Umfahrung über den Teltowkanal und die Havel nutzen.
Landseitig betroffen ist auch die Restaurantstrecke am Schiffbauer Damm, deren Wirte während der Wintermonate ihre als Baufeld benötigten Biergartenplätze auf dem Bürgersteig zur Spree räumen müssen.
„In intensiven Abstimmungen mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin, den Interessenvertretungen der Fahrgastreedereien und den betroffenen Gastwirten am Schiffbauer Damm haben wir den Bauablauf so geplant, dass Arbeiten mit wesentlichen Einschränkungen des Verkehrsraumes auf der Wasserstraße und auf dem Schiffbauer Damm während des Winterhalbjahres stattfinden. Dadurch erstreckt sich die Bauzeit über zwei Winterhalbjahre, so dass die Bauarbeiten erst im April 2020 abgeschlossen werden“, sagt Rolf Dietrich als Leiter des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin.
Für das Sommerhalbjahr 2019 sind Baumaßnahmen vorgesehen, die mit geringeren Einschränkungen des Verkehrsraumes verbunden sind.