Griechenland – Details zum Einklarieren

Wer aus einem Mitgliedsland des Schengen-Raums in griechische Gewässer einläuft, kann das für EU-Ausländer verpflichtende Bootspapier DE.K.P.A. in jedem Hafen beantragen oder, wenn schon vorhanden, zum Stempeln vorlegen. Aus einem Nicht-Schengen-Land kommend, muss hingegen zunächst in einem Port of Entry einklariert werden.

Diese Information stammt aus aktuellem Anlass aus der Abteilung Seesicherheit im Schifffahrts-Ministerium in Athen. So kann der Schiffsführer einer Yacht, die aus Italien kommt, problemlos auf den Inseln der Othoní im Nordwesten der Insel Korfu (Ionisches Meer) anlegen. Der nächste Port of Entry wäre von hier in der Stadt Korfu.

Aus der Türkei kommend, also einem Land, das nicht zum Schengen-Raum zählt, in dem sich die Staaten zum Wegfall der Personenkontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen verpflichtet haben, muss der Schiffsführer einer Yacht, der zur Insel Samos will, aber zunächst in Pythagórion, dem (einzigen) Port of Entry von Samos, einklarieren. Erst dann dürfte er zum Beispiel nach Karlóvassi im Norden der Insel weiter segeln.