Normalerweise ist Einklarieren in Kroatien unproblematisch. Dass es aber auch kompliziert und offensichtlich etwas willkürlich gehen kann, zeigt ein Beispiel aus dem Herbst. In Dubrovnik, im Süden des Landes, forderte ein Beamter eine notariell beglaubigte Crewliste, auch wenn das in keiner Vorschrift festgehalten ist.
Zweimal nacheinander hat die DSV Kreuzer-Abteilung das Ministerium für See, Transport und Infrastruktur der Republik Kroatien um Aufklärung des Falls und dieser nicht nachvollziehbaren Forderung gebeten, zweimal kam man dem Auskunftsgesuch nicht nach.
Folgendes war passiert: Skipper Adam Abel, unterwegs mit der Segelyacht eines Freundes, war nach 26 Stunden Überfahrt aus der italienischen Hafenstadt Monopoli in Dubrovnik angekommen. Bei der Hafenbehörde konnte er die notarielle beglaubigte Bescheinigung des Eigners für die Überführung vorlegen, nicht aber das Bootspapier im Original.
Letzteres soll nach Darstellung des Skippers zu einer nachhaltigen Verstimmung des Beamten geführt haben, der zudem eine notariell beglaubigte Unterlage über die Bootsbesatzung verlangte. Zwar durfte Abel nach drei Stunden das Büro verlassen und das Schiff in die ACI-Marina von Dubrovnik verholen, es wurde ihm aber untersagt, den Liegeplatz zu verlassen, ohne zuvor das Original des Bootsscheins und die notariell beglaubigte Crewliste vorgelegt zu haben.
In einer Nacht- und Nebelaktion war es der Eigner, der die Situation löste. Er brachte das Original-Bootspapier per Motorrad von Stuttgart nach Dubrovnik, suchte sich am Tag darauf einen Notar für die Beglaubigung der Crewliste und so konnten diese Unterlagen schnellstmöglich bei der Hafenbehörde vorgelegt werden.
Am Ende bleiben einige Fragen offen: Warum diese Vorgehensweise des Beamten? Aus Übellaunigkeit oder ausgelöst durch den Skipper? Oder weil der Eigner nicht selbst an Bord war? Letzteres ist nicht unwahrscheinlich. Denn Kroatien tut sich mit der Nutzung einer Privatyacht durch Andere seit vielen Jahren schwer. Auch weil Missbrauch im Spiel war, wurde deshalb lange vor dem Beitritt des Landes zur EU eine Personenliste eingeführt, über die die maximal zulässige Zahl an der Personen an Bord der Yacht reguliert und kontrolliert werden konnte. Mit der Zugehörigkeit zur Europäischen Gemeinschaft musste sie aufgegeben werden, weil sie nicht in Einklang stand mit europäischem Recht.
Dass eine notariell beglaubigte Crewliste verlangt werden kann, ist bislang unbekannt, sagt zur Bestätigung der aktuellen Verordnungslage Kroatien-Experte und Buchautor (888 Häfen & Buchten) Karl-Heinz Beständig, weist aber noch einmal darauf hin, dass wichtige Dokumente wie ein Bootsschein im Original vorgelegt werden müssen. Allerding würden steigende Kosten einige Eigner verleiten, ihre Yacht weiterzugeben. Deshalb werde eine bessere Kontrolle der regelmäßigen Weitergabe von Yachten an Freunde derzeit in Kroatien diskutiert.