Viele Seglerinnen und Segler wissen, dass griechische Hafenbehörden formell und kompliziert sein können, wenn eine Yacht nach einem technischen Defekt wieder auslaufen möchte. Die Behördenprobleme auf der Ägäis-Insel Serifos bieten hierfür ein Negativbeispiel.
Es ist Anfang Juni. Hans-Georg Schmidt, Mitglied der Kreuzer-Abteilung und Eigner der Segelyacht „Horizonte“ vom Typ Southerly 115, hat bei einem Törn in der griechischen Ägäis ein Problem: Nach einem Ankerstopp gibt es beim Starten des Motors vom Typ Yanmar 3HM 35 einen Öldruckalarm.
Er überlegt deshalb, sich in den nächsten Hafen einschleppen zu lassen und erreicht über die Kurzwahl 112 vom Handy aus die Hafenbehörde, die ein Schiff beauftragt. Kurz danach erledigt sich das Problem von allein, der Skipper sagt den technischen Service ab und läuft den Hafen im Süden der Insel an. Dort angekommen, verlangen die Beamten der Port Authority die Papiere der Yacht und auch die persönlichen Dokumente, denn das Boot „Horizonte“ ist mit seinem technischen Problem nun behördlich bekannt. Die Papiere sollen nach erfolgter Reparatur wieder ausgehändigt werden.
Der Fehler ist schnell behoben, der Techniker bescheinigt, dass „Horizonte“ wieder sicher zur See fahren kann. Allein, die Papiere gibt es dennoch nicht. Die Deutsche Botschaft oder der Deutsche Segler-Verband als Aussteller des Internationalen Bootsschein (IBS) sollen zunächst bescheinigen, dass der Techniker befugt war, die Arbeiten an einem Schiff unter deutscher Flagge vorzunehmen. Das Schreiben sei auf Griechisch abzufassen, Englisch allein sei nicht ausreichend, wird der DSV Kreuzer-Abteilung (KA) telefonisch mitgeteilt.
Am Ende führen die Kontaktaufnahme der KA zusammen mit einem Schreiben der Deutschen Botschaft zu einem glücklichen Ende und zur Herausgabe aller Dokumente. In den Schreiben wird dargelegt, dass letztlich nur der Eigner für die Fahrtüchtigkeit seiner Yacht sprechen kann. Diese ist wieder gegeben und die „Horizonte“ kann die Fahrt fortsetzen.