Für das Befahren des NOK sind gemäß Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal auch von Sportbooten Abgaben zu entrichten.
Über die neuen Bezahlmöglichkeiten – gültig ab dem 1. April 2018 – informiert die Internetseite der WSV ↗sowie ein dazu erstellter Flyer ↗.