Aus Sicherheitsgründen werden folgende Sportboothäfen bzw. Hafenteile für den Verkehr gesperrt:
- Strande, vom 16. November 2017 – 14. März 2018:
Steg 1 – 5 des Sportboothafens; der übrige Teil des Hafens – Steg 6 und 7, Fischersteg und die Ostmole – darf nur durch Befugte genutzt werden. Die Altölsammelstelle ist geschlossen. Die Hafenbeleuchtung wird teilweise abgeschaltet.
- Kiel, vom 15. November 2017 – 14. März 2018:
- Olympiahafen Schilksee, Becken Nord und Süd, einschließlich des ÖPNV-Anlegers im Hafen Süd
- Sportboothafen Stickenhörn, Stege 1, 5 bis 7 und 10 bis 12
- Sportboothafen Wik
- Sportboothafen Düsternbrook
- Blücherhafen an der Kiellinie
- Sportboothafen Reventlou
- Sportboothafen Seeburg
- Sportboothafen Dietrichsdorf
- Sporthafen Wellingdorf, Dampferbrücke
Die Steg- und Einfahrtsbeleuchtung in den gesperrten Häfen wird gelöscht.
Wasserliegeplätze können bei der Sporthafen Kiel GmbH, Düsternbrooker Weg 2, 24105 Kiel, Tel.: 0431/2604840, beantragt werden.
Die Origianlmeldung finden Sie hier ↗.