Auf dem Bodensee gibt es als Tagsignalkörper einen grünen Ball. Fahrgastschiffe, die berechtigt sind einen solchen Ball zu führen werden zu sogenannten Vorrangfahrzeugen. So geregelt in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) §1.15. Dieses hat Konsequenzen für die Sportschifffahrt. Die BSO regelt unter anderem, dass Sportboote diesen Fahrzeugen einen Vorrang gewähren müssen.
Die vollständige BSO finden Sie hier ↗.