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BfS (T) 60/25 Nordsee: Sperrung der Weener Brücke an der Weser

  
Deutschland. Nordsee. Unterems. Eisenbahnbrücke Weener, Arbeiten an Anlagen. Sperrung Weener Brücke. Änderung
 
aktuell gültig:ja 
Karte(n):1150
Geografische Angabe in:WGS 84
Geografische Lage:Weener Brücke
Gültig von:11.03.2025 
Gültig bis (einschl.):14.04.2025
Angaben:Die BfS 42/25 Ems-Nordsee wird wie folgt geändert: 
Vom 31.03.2025 bis zum 03.04.2025 und vom 11.04.2025 bis zum 13.04.2025,
aufgrund von Bauarbeiten, wird die Weener Brücke geschlossen und kann in diesem Zeitraum nicht geöffnet werden.
Die Brückenpassage unter der geschlossenen Brücke ist unter Beachtung der Durchfahrtshöhe möglich.
Die Unterkante der Brücke liegt 6,37m über NN. 

1. Allgemeines:
1.1 Für den Fall des Eintretens unvorhergesehener Umstände kann es erforderlich werden, die Sperrzeiten an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dazu zählt auch eine kurzfristig notwendig werdende Verschiebung der Sperrung. 
1.2 Den Einzelanordnungen der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bzw. denen der      Wasserschutzpolizei ist unverzüglich Folge zu leisten. 
1.3 Diese schifffahrtspolizeiliche Allgemeinverfügung gilt 2 Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gemacht. Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung vom 8.8.1989  (BGBl. I, S.1583), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380). 
1.4 Die sofortige Vollziehung wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet. 

2. Gründe:
Diese Verfügung stützt sich auf § 11 der EmsSchEV vom 8. August 1989 (BGBl. I, S 1583) zuletzt geändert durch VO vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380) i.V. mit § 3 Abs. 1 und § 1 Nr.2 SeeAufg.G. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse erforderlich. 

3. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee, Am Eisenbahndock 3, 26725 Emden, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Schifffahrt und Hafenwirtschaft wird um Beachtung gebeten.
Die BfS 42/25 wird hiermit aufgehoben.:
 
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