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BfS 390/24 Ostsee: Kieler Förde, Sportboothäfen zeitweilig gesperrt

 
Deutschland.Ostsee.Kieler Förde, Sportboothäfen zeitweilig gesperrt
aktuell gültig: ja
Karte(n):33,34
Geografische Angabe in:WGS 84
Gültig von:27.11.2024
Gültig bis (einschl.):14.03.2025
Angaben:Aus Gründen der allgemeinen Gefahrenabwehr ordnet das Hafenamt der Landeshauptstadt Kiel gem. § 5 (3) der Landeshafenverordnung in der geltenden Fassung für die Zeit der Nebensaison (Wintersaison) vom 15. November 2024 bis zum 14. März 2025 die Sperrung folgender öffentlicher Sportboothäfen, Brücken und Stege an:
 
1. Olympiahafen Schilksee, Becken Nord und Süd, einschließlich des ÖPNV-Anlegers im Hafen Süd
2. Sportboothafen Stickenhörn, Stege 1, 2, 3, 4, 5
3. Sportboothafen Wik
4. Sportboothafen Düsternbrook
5. Blücherhafen an der Kiellinie
6. Sportboothafen Reventlou
7. Sportboothafen Seeburg
8. Sportboothafen Dietrichsdorf
9. Sportboothafen Wellingdorf, Dampferbrücke, Steg 3
 
Die Steg- und Einfahrtsbeleuchtung in den gesperrten Häfen wird gelöscht.
 
© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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