Direkt zum Inhalt wechseln

BfS 388/24 Ostsee: Kieler Förde, Sperrung Hafen Strande

 
Deutschland.Ostsee.Kieler Förde, Sperrung Hafen Strande
aktuell gültig: ja
Karte(n):33
Geografische Angabe in:WGS 84
Gültig von:27.11.2024
Gültig bis (einschl.):14.03.2025
Angaben:Zur Durchführung dringend erforderlicher Unterhaltungsarbeiten wird vom Amt Dänischenhagen für die Zeit vom 16.11.2024 bis 14.03.2025 die Sperrung des Sportboothafens mit allen dazugehörigen Brücken und Stegen im Strander Hafen angeordnet.

1. Der Teil des Sportboothafens Stege 1 bis 4

2. Das Hafenvorfeld mit Ausnahme für die dort liegenden Winterlagerboote.

Die Nutzung der Brücken und Stege im gesperrten Hafenteil ist nicht gestattet.

Die Nutzung des geöffneten Teils – Stege 5,6 und 7, der Fischersteg und die Ostmole – sind nur für Befugte erlaubt.

Die Abfallbehälter werden eingezogen.

Die Altölsammelstelle ist geschlossen.

Der Hafen wird auf Winterbeleuchtung umgestellt.

Die Molenbefeuerung ist in Betrieb.

Das Hafenbüro und das UKW sind nicht besetzt.
 
© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Ein Service der Abteilung Fahrten- und Freizeitsegeln im DSV: Wir leiten Ihnen die für Wassersportler*innen interessanten Mitteilungen aus dem kostenfreien ELWIS-Portal weiter. Den vollen Umfang der ELWIS-Meldungen können Sie unter https://www.elwis.de/DE/Service/ELWIS-Abo/ELWIS-Abo-node.html nach Registrierung abrufen.