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BfS 324/24 Ostsee: Gewässer um Fehmarn.Fehmarnsundbrücke. Sperrgebiet eingerichtet

 
Deutschland.Ostsee.Gewässer um Fehmarn.Fehmarnsund. Fehmarnsundbrücke, Sperrgebiet eingerichtet
aktuell gültig:ja
Karte(n):31
Geografische Angabe in:WGS 84
Gültig von:24.09.2024
Gültig bis (einschl.):22.10.2024
Angaben:Trage ein:
Für Arbeiten an der Fehmarnsundbrücke wurde um den Pfeiler 4 der Brücke ein Sperrgebiet zwischen folgenden Positionen eingerichtet:

– 54° 24,035460´ N 011° 6,643920´ E
– 54° 24,011520´ N 011° 6,751860´ E
– 54° 23,955060´ N 011° 6,715080´ E
– 54° 23,979000´ N 011° 6,607140´ E

Die Eckpunkte sind mit unbeleuchteten, gelben Spierentonnen mit rotem Band, schwarzer Aufschrift „Sperr-G.“ und liegendem gelben Kreuz als Toppzeichen gekennzeichnet.

Das Sperrgebiet darf nur von Fahrzeugen, welche an den Arbeiten beteiligt sind, befahren werden.

Die übrige Schifffahrt wird hiermit aufgefordert, den v. g. Bereich mit entsprechender Vorsicht zu passieren.
 
© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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