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BfS 127/24 Nordsee: Meldepflicht an der Eisenbahnbrücke in Elsfleth

 
Bekanntmachung für Seefahrer 127/24WSA Weser-Jade-Nordsee , 25.07.2024
  
Deutschland.Nordsee.Weser.Hunte , Eisenbahnbrücke Elslfeth/Ohrt. Wahrschaudienst. Meldepflicht.
 
aktuell gültig:ja 
Karte(n):1560
Geografische Angabe in:WGS 84
Geografische Lage:Hunte-km 24,0 und Hunte-km 17,8
Gültig von:25.07.2024 
Gültig bis (einschl.):31.12.2031
Angaben:Für die Passage der Eisenbahnbrücke Elsfleth/Ohrt bei Hunte-km 20,7 besteht bis auf Widerruf eine Meldepflicht beim Wahrschaudienst. Verkehre hunteaufwärts haben sich bei Passage des Huntesperrwerks bei Hunte-km 24,0 auf UKW-Kanal 73 (Ruf: „Elsfelth Bridge“) zu melden. Auf diesem Kanal ist Hörbereitschaft sicherzustellen, bis die Eisenbahnbrücke passiert wurde. Verkehre hunteabwärts haben sich bei Passage der Klappbrücke Huntebrück bei Hunte-km 17,8 auf UKW-Kanal 73 (Ruf: „Elsfelth Bridge“) zu melden. Auf diesem Kanal ist Hörbereitschaft sicherzustellen, bis die Eisenbahnbrücke passiert wurde. Die Meldepflicht und Hörbereitschaft auf dem Verkehrskanal 63 („Hunte Traffic“) bleibt hiervon unberührt.
 
© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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