Bekanntmachung für Seefahrer (T) 20/24 |
LKN Schleswig-Holstein , 11.04.2024 |
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Deutschland.Nordsee.Westküste Schleswig Holstein , Taucherarbeiten Sperrwerk Büsum |
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aktuell gültig: |
ja |
Karte(n): |
1360 |
Geografische Angabe in: |
WGS 84 |
Geografische Lage: |
Sperrwerk |
Gültig von: |
11.04.2024 |
Gültig bis (einschl.): |
30.04.2024 |
Angaben: |
Nach Abschluss der Wasserinjektionsarbeiten im Landeshafen Büsum werden vom 15.04.2024 bis 17.04.2024 Taucherarbeiten zur Reinigung und Kontrolle der Tornischen und Sperrwerksdrempel durchgeführt. Eine Durchfahrt für den Zeitraum der Taucherarbeiten ist für Wasserfahrzeuge aller Art verboten. Die Passage des Sperrwerkes ist 1 Stunde vor Hochwasser bis 1 Stunde nach Hochwasser möglich. Das Passieren des Sperrwerkes ist nur nach Freigabe durch Büsum Port über Büsum Port Radio Kanal 11 erlaubt. Die Taucherflaggen und -Kennzeichnungen sind zu beachten. Nähere Auskünfte über Büsum Port Radio Kanal 11. 456/6241.181-05 Aushang bis: 17.04.2024 |
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