Bekanntmachung für Seefahrer 98/24 | WSA Elbe-Nordsee , 18.04.2024 |
Deutschland.Nordsee.Elbe , Elbe-Neuwerk-Wattfahrwasser. Kennzeichnung abgeschlossen | |
aktuell gültig: | ja |
Karte(n): | 44,1220,1240,1610 |
Geografische Angabe in: | WGS 84 |
Geografische Lage: | Elbe-Neuwerk Fahrwasser |
Gültig von: | 18.04.2024 |
Gültig bis (einschl.): | 01.11.2024 |
Angaben: |
Die Beprickung und Betonnung des Prieles von der Elbe zur Insel Neuwerk sind abgeschlossen. Damit ist das Elbe-Neuwerk-Wattfahrwasser durchgehend vom Elbe-Fahrwasser bis zum Anleger Neuwerk gekennzeichnet. Im Verlauf des Fahrwassers kann keine Mindesttiefe garantiert werden. Es ist mit Mindertiefen oder ggf. trocken fallenden Bereichen zu rechnen. Auf folgenden Positionen wurden unbeleuchtete Fahrwassertonnen ausgelegt:
EN1 53° 57,9350‘ N 008° 29,2900‘ E
EN2 53° 57,9100‘ N 008° 29,4500‘ E
EN3 53° 57,6465‘ N 008° 29,3270‘ E
EN5 053° 57,3334N 008° 29,3630E Die Schifffahrt wird um Beachtung gebeten und aufgefordert, die Wattgebiete nur mit entsprechenden Ortskenntnissen zu befahren. Die BfS 68/24 wird hiermit aufgehoben.
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