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BfS 125/24 Ostsee: Gewässer um Fehmarn. Fehmarnbelt. Sperrgebiete für den Tunnelbau

Bekanntmachung für Seefahrer 125/24 WSA Ostsee , 08.04.2024
Deutschland.Ostsee.Gewässer um Fehmarn.Fehmarnbelt , Sperrgebiete für den Tunnelbau
aktuell gültig: ja
Karte(n): 36
Geografische Angabe in: WGS 84
Gültig von: 08.04.2024
Gültig bis (einschl.): 31.12.2024
Angaben: Sperrgebiete für die Tunnelbauarbeiten im Fehmarnbelt.

Sperrgebiet „OWA North“:– kein Sperrgebiet –

 

Sperrgebiet „OWA South“:S1 54°33,3589’N 011°17,1085’E
S2 54°33,6264’N 011°17,3284’E
S3 54°33,8939’N 011°17,5484’E
S4 54°33,7858’N 011°17,9375’E
S5 54°33,6788’N 011°18,3225’E
S6 54°33,4114’N 011°18,1024’E
S7 54°33,1439’N 011°17,8824’E
S8 54°33,2508’N 011°17,4976’E

Die Positionen S1 bis S8 sind durch g/r/g Leuchttonnen (gelb, Blz. (2+1) 15s) mit g. liegenden Kreuz gekennzeichnet.

Die Schifffahrt wird gebeten, ausreichend Abstand zu halten.

Weitere Informationen erteilt Fehmarnbelt Traffic auf UKW Kanal 68 auf Anfrage.

Um erhöhte Aufmerksamkeit, Vorsicht und Rücksichtnahme wird gebeten.

Widrige Umstände können eine kurzfristige Terminänderung erforderlich machen.

Die o. g. BfS 85/24 wird hiermit aufgehoben.

 

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