Bekanntmachung für Seefahrer (T)39/24 | WSA Elbe-Nordsee, 21.02.2024 | |||||||||||||||||
Deutschland.Nordsee.Norder- und Süderpiep.Norderpiep, Schifffahrtshindernis freiliegende Kabel, Korrektur | ||||||||||||||||||
aktuell veröffentlicht: | ja | |||||||||||||||||
Karte(n): | DE 1360 | |||||||||||||||||
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |||||||||||||||||
Frühere BfS: | (T)38/24 | |||||||||||||||||
Zeit der Ausführung: | ab sofort | |||||||||||||||||
Gültig von: | 21.02.2024 | |||||||||||||||||
Gültig bis (einschl.): | 31.12.2024 | |||||||||||||||||
Angaben: | Auf den u.s. Positionen wurden 4 Tonnen gem. SeeSchStrO, Abschnitt 1, Sichtzeichen B 15e ausgelegt.
In diesem Gebiet befinden sich freiliegende Kabel.
Gem. §32 (1), 2. und §38 SeeSchStrO und den dazugehörigen Bekanntmachung der GDWS Pkt. 22.1.3 ist das Ankern und Fischen im Umkreis von 300m von Kabeltrassen verboten.
Die Schifffahrt wird um Beachtung gebeten.
Hiermit wird die BfS (T)38/24 aufgehoben. |
© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes