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BfS (T)39/24 Nordsee: freiliegendes Kabel im Bereich Norderpiep

Bekanntmachung für Seefahrer (T)39/24 WSA Elbe-Nordsee, 21.02.2024
Deutschland.Nordsee.Norder- und Süderpiep.Norderpiep, Schifffahrtshindernis freiliegende Kabel, Korrektur
aktuell veröffentlicht: ja
Karte(n): DE 1360
Geografische Angabe in: WGS 84
Frühere BfS: (T)38/24
Zeit der Ausführung: ab sofort
Gültig von: 21.02.2024
Gültig bis (einschl.): 31.12.2024
Angaben: Auf den u.s. Positionen wurden 4 Tonnen Q9-e  gem. SeeSchStrO, Abschnitt 1, Sichtzeichen B 15e ausgelegt.

In diesem Gebiet befinden sich freiliegende Kabel.

Leuchttonne 1 Fl(2)/Blz(2) auf 54°08,624’N 008°44,378’E
unbefeuerte Tonne 2 auf 54°08,635’N 008°46,052’E
Leuchttonne 3 Fl(2)/Blz(2) auf 54°08,254’N 008°46,060’E
unbefeuerte Tonne 4 auf 54°08,251‘N 008°44,379′E

 

Gem. §32 (1), 2. und §38 SeeSchStrO und den dazugehörigen Bekanntmachung der GDWS Pkt. 22.1.3 ist das Ankern und Fischen im Umkreis von 300m von Kabeltrassen verboten.

 

Die Schifffahrt wird um Beachtung gebeten.

 

Hiermit wird die BfS (T)38/24 aufgehoben.

© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes