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BfS 339/23 Ostsee: Kieler Förde. Sportboothäfen zeitweilig gesperrt

Bekanntmachung für Seefahrer 339/23 WSA Ostsee, 16.10.2023
Deutschland.Ostsee.Kieler Förde, Sportboothäfen zeitweilig gesperrt
aktuell veröffentlicht: ja
Karte(n): DE33, DE34
Geografische Angabe in: WGS 84
Zeit der Ausführung: 15. November 2023 bis 14. März 2024, ohne weitere Nachricht.
Gültig von: 16.10.2023
Gültig bis (einschl.): 14.03.2024
Angaben: Aus Gründen der allgemeinen Gefahrenabwehr ordnet das Hafenamt der Landeshauptstadt Kiel gem. § 5 (3) der Landeshafenverordnung in der geltenden Fassung für die Zeit der Nebensaison (Wintersaison) vom 15. November 2023 bis zum 14. März 2024 die Sperrung folgender öffentlicher Sportboothäfen, Brücken und Stege an:

 

1. Olympiahafen Schilksee, Becken Nord und Süd, einschließlich des ÖPNV-Anlegers im Hafen Süd

2. Sportboothafen Stickenhörn, Stege 1, 2, 3, 11

3. Sportboothafen Wik

4. Sportboothafen Düsternbrook

5. Blücherhafen an der Kiellinie

6. Sportboothafen Reventlou

7. Sportboothafen Seeburg

8. Sportboothafen Dietrichsdorf

9. Sportboothafen Wellingdorf, Dampferbrücke, Steg 3

 

Die Steg- und Einfahrtsbeleuchtung in den gesperrten Häfen wird gelöscht. 

© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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