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BfS 298/23 Ostsee: Fehmarnsundbrücke. Sperrgebiet eingerichtet

Bekanntmachung für Seefahrer 298/23 WSA Ostsee, 06.09.2023
Deutschland.Ostsee.Gewässer um Fehmarn, Fehmarnsundbrücke, Sperrgebiet eingerichtet
aktuell veröffentlicht: ja
Karte(n): DE31 (INT 1357), 2220
Geografische Angabe in: WGS 84
Frühere BfS: 276/23
Zeit der Ausführung: ab sofort, bis auf Weiteres
Gültig von: 06.09.2023
Gültig bis (einschl.): 31.12.2023
Angaben: Streiche:

a)         54°24,045’N 011°06,652’E

b)         54°24,062’N 011°06,664’E

c)         54°24,025’N 011°06,754’E

d)         54°24,044’N 011°06,765’E

 

Trage ein:

Für Arbeiten an der Fehmarnsundbrücke wurde um den Pfeiler 1 der Brücke ein Sperrgebiet zwischen folgenden Positionen eingerichtet:

a)         54°23,832’N 011°06,548’E

b)         54°23,858’N 011°06,560’E

c)         54°23,827’N 011°06,598’E

d)         54°23,850’N 011°06,610’E

Die Eckpunkte sind mit unbeleuchteten, gelben Spierentonnen mit rotem Band, schwarzer Aufschrift „Sperr-G.“ und liegendem gelben Kreuz als Toppzeichen gekennzeichnet.

 

Das Sperrgebiet darf nur von Fahrzeugen, welche an den Arbeiten beteiligt sind, befahren werden.

Die übrige Schifffahrt wird hiermit aufgefordert, den v. g. Bereich mit entsprechender Vorsicht zu passieren.

 

Die o. g BfS 276/23 wird hiermit aufgehoben.

© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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