Bekanntmachung für Seefahrer 258/23 | WSA Ostsee, 04.08.2023 | |
Deutschland.Ostsee.Schlei.Straßen- und Eisenbahnbrücke Lindaunis, Brückensignale | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | 2140 und 2150 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Frühere BfS: | 97/23 | |
Zeit der Ausführung: | Ab sofort, ohne weitere Nachricht | |
Gültig von: | 04.08.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 31.12.2025 | |
Angaben: | Brückensignale:
Die Signalanlage an der Straßen- und Eisenbahnbrücke Lindaunis gibt den Verkehr mittels Lichtsignalen wechselseitig in einer Einbahnregelung frei. Dabei wird immer zur vollen Stunde der Verkehr Richtung Kappeln für 9 min freigegeben bevor beide Fahrtrichtungen für 1 min gesperrt werden. Danach erfolgt die Freigabe für den Verkehr Richtung Schleswig für 9 min, bevor beide Fahrtrichtungen wieder für 1 min gesperrt werden. Diese Regelung wiederholt sich rund um die Uhr in einer Endlosschleife, so dass die Wartezeit vor der Brücke nie länger als 10 min dauert.
Anordnung
Hiermit wird folgende Höchstgeschwindigkeit durchs Wasser angeordnet: – Bei der Durchfahrt der Hauptöffnung der Straßen- und Eisenbahnbrücke Lindaunis 10 km/h (5,4 kn)
Sog und Wellenschlag sind zu vermeiden.
Die o. g. BfS 97/23 wird hiermit aufgehoben. |
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