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BfS (T)28/23 Nordsee: Taucherarbeiten in der Zufahrt Büsum

Bekanntmachung für Seefahrer (T)29/23 LKN Schleswig-Holstein, 06.06.2023
Deutschland.Nordsee.Westküste Schleswig Holstein.Landeshafen Büsum, Taucherarbeiten
aktuell veröffentlicht: ja
Karte(n): 1360 (Plan A)
Geografische Angabe in: WGS 84
Frühere BfS: (T)28/23
Geografische Lage: Vorhafen Büsum
Zeit der Ausführung: 20. bis 23. KW 2023
Gültig von: 11.05.2023
Gültig bis (einschl.): 15.06.2023
Angaben: Im Zeitraum vom 15.05.2023 bis 09.06.2023 finden an der Westmole sowie an den Leitstahldalben im Ein- und Ausfahrtbereich des Vorhafens Büsum Taucherarbeiten statt.

Während der Taucherarbeiten an den Leitstahldalben ist eine Ein- und Ausfahrt von/zum Binnenhafen für Wasserfahrzeuge aller Art verboten.
Das Passieren des Sperrwerkes ist nur nach Freigabe durch das Sperrwerkspersonal erlaubt.
Wenn die Taucher an der Westmole arbeiten, ist der Westmolenkopf langsam und in einem ausreichendem Abstand – mindestens 30 Meter – sowie mit äußerster Rücksichtnahme zu passieren.
Die Taucherflaggen und -Kennzeichnungen sind zu beachten.
Sog- und Wellenschlag sind zu vermeiden.
Mit Behinderungen muss gerechnet werden. Rücksichtnahme ist erforderlich.
Nähere Auskünfte über Büsum Port Radio Kanal 11 oder unter 04834/2183.
Hinweis: Hiermit wird die BfS (T)28/23 aufgehoben.
4110/6241.181-05
Aushang bis: 11.06.2023

© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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