Bekanntmachung für Seefahrer (T)29/23 | LKN Schleswig-Holstein, 06.06.2023 | |
Deutschland.Nordsee.Westküste Schleswig Holstein.Landeshafen Büsum, Taucherarbeiten | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | 1360 (Plan A) | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Frühere BfS: | (T)28/23 | |
Geografische Lage: | Vorhafen Büsum | |
Zeit der Ausführung: | 20. bis 23. KW 2023 | |
Gültig von: | 11.05.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 15.06.2023 | |
Angaben: | Im Zeitraum vom 15.05.2023 bis 09.06.2023 finden an der Westmole sowie an den Leitstahldalben im Ein- und Ausfahrtbereich des Vorhafens Büsum Taucherarbeiten statt.
Während der Taucherarbeiten an den Leitstahldalben ist eine Ein- und Ausfahrt von/zum Binnenhafen für Wasserfahrzeuge aller Art verboten.
Das Passieren des Sperrwerkes ist nur nach Freigabe durch das Sperrwerkspersonal erlaubt.
Wenn die Taucher an der Westmole arbeiten, ist der Westmolenkopf langsam und in einem ausreichendem Abstand – mindestens 30 Meter – sowie mit äußerster Rücksichtnahme zu passieren.
Die Taucherflaggen und -Kennzeichnungen sind zu beachten.
Sog- und Wellenschlag sind zu vermeiden.
Mit Behinderungen muss gerechnet werden. Rücksichtnahme ist erforderlich.
Nähere Auskünfte über Büsum Port Radio Kanal 11 oder unter 04834/2183.
Hinweis: Hiermit wird die BfS (T)28/23 aufgehoben.
4110/6241.181-05
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Aushang bis: | 11.06.2023 |
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