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EBA: Einsatz gegen Ausweitung der MCC auf Freizeitboote

Beim Frühjahrsmeeting der European Boating Association (EBA) in Portsmouth stand die geplante Ausweitung der Major Craft Conversion (MCC) im Mittelpunkt. Diese Regelung betrifft die Neuzertifizierung von Segelyachten und Motorbooten nach Umbauten – künftig könnten auch Freizeitboote stärker einbezogen werden.

Viele Instandhaltungsarbeiten an Segelyachten werden von Seglerinnen und Seglern in Eigenregie im Winterlager durchgeführt. Die EBA setzt sich dafür ein, dass dies auch künftig ohne anschließende Zertifizierung durch einen externen Gutachter möglich ist. © DSV

Die Major Craft Conversion regelt, wann Boote oder Yachten nach Refits und Umbauarbeiten neu zertifiziert werden müssen. Werftneue Schiffe werden von den Herstellern oder externen Gutachtern geprüft und entsprechend der CE-Norm abgenommen. Hier gilt die EU-Richtlinie RCD für Sportboote, in der die Sicherheits- und Umweltanforderungen für die Konstruktion, das Design und den Bau von Yachten und ihren Komponenten geregelt sind.

Die EBA macht sich dafür stark, dass rein privat genutzte Boote und Yachten von der MCC-Pflicht ausgenommen bleiben. „In der europäischen Expertengruppe für die Sportbootrichtlinie gibt es Überlegungen, die MCC künftig sehr viel mehr anzuwenden. Diese Pläne gehen eindeutig zu weit“, warnt DSV-Präsidentin Mona Küppers.

Nach Einschätzung der EBA-Delegierten ist eine erneute Zertifizierung von Sportbooten nur dann gerechtfertigt, wenn wesentliche, die Stabilität und Sicherheit betreffende Veränderungen am Rumpf vorgenommen werden. „Neu-Zertifizierungen, die auch ein zeitgemäßes Refit der Yacht wie den Wechsel auf Lithiumbatterien oder LED-Beleuchtung betreffen, verursachen hohe Kosten für Freizeitseglerinnen und -segler und sind überhaupt nicht praktikabel“, betont Mona Küppers. „Dagegen wird sich die eigens gegründete Arbeitsgruppe der EBA entschieden einsetzen. Ziel ist es, dass Freizeitschiffe von dieser Verordnung ausgenommen werden.“

Die EBA hat einen detaillierten Katalog entwickelt, welche Bereiche an Bord eigenständig ausgetauscht oder erneuert werden dürfen, für welche Bereiche, wie beispielsweise den Gasherd, ein Fachbetrieb notwendig ist und welche eine so starke Veränderung darstellen, dass eine erneute Zertifizierung aus Sicherheitsgründen sinnvoll sein könnte. Nach Einschätzung der EBA ist eine erneute Zertifizierung nur sinnvoll, wenn wesentliche Teile des Rumpfes oder die Takelage verändert wurden.

Die Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Expertengruppe für die Sportbootrichtlinie werden bereits im September 2025 über eine verstärkte Anwendung der MCC-Vorschriften für Freizeitboote entscheiden. Die beiden großen Interessenverbände EBA und European Boating Industry (EBI) sind in beratender Funktion Teil der Gruppe, aber im Gegensatz zu den Delegierten der 27 EU-Mitgliedsstaaten nicht stimmberechtigt.

Weitere Themen der Frühjahrsversammlung waren die Weiterentwicklung der zukünftigen Struktur und Arbeitsweise der EBA, Antifouling, die Entsorgung von Schwarzwasser sowie umweltgerechte Entsorgungslösungen für ausgediente Yachten.

Das nächste Treffen der EBA-Delegierten findet am 10. und 11. Oktober 2025 in Salzburg statt. Dort wird auch ein neuer Vizepräsident gewählt, da Gus Lewis (Royal Yachting Association, Großbritannien) nach zwei Amtszeiten nicht erneut kandidieren darf.

„Im Laufe dieses Jahres werden wir uns intensiv mit der Vereinheitlichung des Führerscheinwesens für Sportboote und Yachten in Europa beschäftigen“, kündigt Mona Küppers an. „Einen weiteren Schwerpunkt wird das Thema ‚end of life of boats‘ bilden. Hier müssen wir verhindern, dass die letzten Eigner allein alle Auflagen erfüllen und entsprechende Kosten tragen müssen.“