Amtliche Mitteilungen des DSV: Änderung der Jugendordnung
Beim diesjährigen Treffen hat der Jugendsegelausschuss Änderungen der Jugendordnung beschlossen:
- §1/§3 – Änderung des Alters der Seglerjugend: Mit dem Ablauf des 18. Lebensjahres endet das Alter der Seglerjugend, bisher war es bis Ablauf des 19. Lebensjahres.
- §2 – Die Seglerjugend spricht sich gegen Gewalt aus.
- §3 – Eine Mitgliedschaft in der Seglerjugend ist nun auch für alle jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich. Personen, die Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung übernommen haben, können ebenfalls Mitglied der Seglerjugend werden.
- §Der Jugendsegelausschuss ist unabhängig der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die aktualisierte Jugendordnung finden Sie hier