Kiel, 15. September 2016 – Naturschutz und Wassersport in der Ostsee werden noch besser in Einklang gebracht. Dafür unterzeichneten Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck und der Präsident des Deutschen Segler-Verbandes, Dr. Andreas Lochbrunner, heute in Kiel-Schilksee eine freiwillige Vereinbarung zum Schutz von rastenden Meeresvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten im schleswig-holsteinischen Küstenmeer der Ostsee.
Kern der Vereinbarung ist, dass Wassersportler in der Zeit vom 16. November bis 1. März bestimmte Gebiete meiden, wenn das Ostseeinformationszentrum Eckernförde (OIC) dort tagesaktuell große Vorkommen von Nahrung suchenden oder rastenden Meeresvögeln feststellt. In dieser Zeit benötigen die Wasservögel besondere Ruhe, um den Winter gut zu überstehen und im Frühjahr in gutem Ernährungszustand den Heimflug in ihre nordischen Brutgebiete antreten zu können.
„Die Vereinbarung ist ein klares Zeichen: Wenn wir bestimmte Regeln einhalten, sind Vogelschutz und Wassersport sehr gut miteinander vereinbar. Beides hat seinen Platz. Und es beweist, dass eine gemeinsame Lösung möglich ist. Es muss nur die Bereitschaft dafür da sein – und das war sie dank aller. Das ist ein ermutigendes Signal“, sagte Minister Habeck anlässlich der Vertragsunterzeichnung. Ihr waren intensive und konstruktive Verhandlungen des MELUR mit dem DSV als Dachverband und Koordinator für die Wassersportverbände sowie dem Verband Deutscher Wassersportschulen vorausgegangen. Formelle Vertragspartner sind das MELUR und der DSV, andere Verbände können beitreten.
„Wir hoffen, dass es durch diese freiwillige Vereinbarung gelingt, ordnungsrechtliche Verbote für die sensiblen Schutzzonen zu verhindern. Die Einhaltung der „Zehn Regeln für das Verhalten des Wassersports in der Natur“ ist für jeden verantwortungsbewussten Wassersportler ohnehin eine Selbstverständlichkeit“, sagte DSV-Präsident Dr. Lochbrunner. „Es ist nachvollziehbar, dass die Vögel im Winter ihre Ruhe brauchen. Und es ist gut, dass alle Wassersportarten – egal, ob motor-, wind- oder muskelbetrieben – gleichbehandelt werden. Daher bin ich zuversichtlich, dass diese freiwillige Vereinbarung von allen Wassersportlern beachtet wird.“
Der DSV und weitere der Vereinbarung beigetretene Verbände appellierten an ihre Mitglieder, sich an die vereinbarten Regeln zu halten, damit weitergehende Regelungen seitens des MELUR nicht erforderlich werden.
Große Teile der schleswig-holsteinischen Ostsee sind u.a. zum Schutz von rastenden und überwinternden Wasservögeln wie Eider- und Trauerente als Europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Teile dieser Gebiete sind gleichzeitig wichtige Wassersportreviere für Segler, Kiter oder Surfer.
Neben den o.g. Regelungen zu den großflächigen Europäischen Vogelschutzgebieten nimmt die Vereinbarung auch Bezug auf die hierin gelegenen Naturschutzgebiete. Für diese hat das MELUR beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zeitlich und räumlich differenzierte Befahrensverbote für alle segel- und motorbetriebenen Wasserfahrzeuge beantragt. Bis zum Erlass der Befahrensregelungen rufen die Partner der Freiwilligen Vereinbarung dazu auf, auf ein Befahren dieser Gebiete freiwillig zu verzichten.
Das Ministerium und der DSV rufen die in Schleswig-Holstein aktiven Verbände des Wassersportes und des Naturschutzes dazu auf, dem Vertrag beizutreten und damit zu einer erfolgreichen Umsetzung beizutragen. Beigetreten ist bereits der Verband Deutscher Wassersport Schulen (VDWS) sowie der Segler-Verband Schleswig-Holstein. Die Vereinbarung steht allen schleswig-holsteinischen Wassersportvereinen und -verbänden offen.
Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung wird auch eine Arbeitsgruppe etabliert, die u.a. Ziele für eine weitere Zusammenarbeit erarbeiten soll. In diese Arbeitsgruppe werden alle unterzeichnenden Verbände eingebunden werden