III. Leistungs- und Wettsegeln
Folgende Änderungen der Ordnungsvorschriften Regattasegeln gelten ab dem 01.01.2016:
Wettsegelordnung (WO) 9
9 | Berufungen | |
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9.1 | […]Die Berufungsgebühr beträgt 75,- € bzw. 25,-€ bei Jugend- und Jüngstenregatten. In dem Falle, dass der Berufung stattgegeben wird, wird die volle Berufungsgebühr, im Falle der Rücknahme einer Berufung wird die hälftige Berufungsgebühr erstattet. | |
15 | Zuständigkeit und Verstöße | |
15.1 | Federführend in allen das Wettsegeln betreffenden Fragen ist der Wettsegelausschuss des DSV. | |
15.2 | Stellt der Wettsegelausschuss Verstöße gegen die WO, RO oder MO einschließlich ihrer Anlagen fest, kann er die ihm notwendig erscheinenden Maßnahmen einleiten. |
Ranglistenordnung (RO)
5 | Anforderungen an eine Ranglistenregatta […] |
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5.3.4 | Werden in einer Wettfahrt diese Wettfahrtvoraussetzungen nicht erfüllt, so kann ein Antrag auf Wiedergutmachung gemäß der Wettfahrtregeln Segeln gestellt werden. | |
7 | Verstöße gegen die Ranglistenordnung ENTFÄLLT und wird durch 15.2 WO ersetzt |
Meisterschaftsordnung (MO)
8 | Meldungen | |
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[…] | ||
8.1.2 | Steuerleute, die Leistungspassinhaber sind. | |
12 | Mannschaftswechsel, Bootswechsel | |
12.1 | Ein einmaliger Wechsel der Besatzung oder des Bootes kann nach Beginn der ersten Wettfahrt nur in Ausnahmefällen auf vorherigen schriftlichen Antrag schriftlich durch die Wettfahrtleitung genehmigt werden. |
Alle sonstigen Bestimmungen der Ordnungsvorschriften gelten wie in der Fassung vom 01.04.2014 fort.