III. Leistungs- und Wettsegeln
Folgende Änderungen der Ordnungsvorschriften Regattasegeln gelten ab dem 01.01.2016:
Wettsegelordnung (WO) 9
9 | Berufungen | |
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9.1 | […]Die Berufungsgebühr beträgt 75,- € bzw. 25,-€ bei Jugend- und Jüngstenregatten. In dem Falle, dass der Berufung stattgegeben wird, wird die volle Berufungsgebühr, im Falle der Rücknahme einer Berufung wird die hälftige Berufungsgebühr erstattet. | |
15 | Zuständigkeit und Verstöße | |
15.1 | Federführend in allen das Wettsegeln betreffenden Fragen ist der Wettsegelausschuss des DSV. | |
15.2 | Stellt der Wettsegelausschuss Verstöße gegen die WO, RO oder MO einschließlich ihrer Anlagen fest, kann er die ihm notwendig erscheinenden Maßnahmen einleiten. |
Ranglistenordnung (RO)
5 | Anforderungen an eine Ranglistenregatta […] |
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5.3.4 | Werden in einer Wettfahrt diese Wettfahrtvoraussetzungen nicht erfüllt, so kann ein Antrag auf Wiedergutmachung gemäß der Wettfahrtregeln Segeln gestellt werden. | |
7 | Verstöße gegen die Ranglistenordnung ENTFÄLLT und wird durch 15.2 WO ersetzt |
Meisterschaftsordnung (MO)
8 | Meldungen | |
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[…] | ||
8.1.2 | Steuerleute, die Leistungspassinhaber sind. | |
12 | Mannschaftswechsel, Bootswechsel | |
12.1 | Ein einmaliger Wechsel der Besatzung oder des Bootes kann nach Beginn der ersten Wettfahrt nur in Ausnahmefällen auf vorherigen schriftlichen Antrag schriftlich durch die Wettfahrtleitung genehmigt werden. |
Alle sonstigen Bestimmungen der Ordnungsvorschriften gelten wie in der Fassung vom 01.04.2014 fort.
IV. UMWELT UND RECHT
Der nachstehend aufgeführte Verein hat die Aufnahme als ordentliches Mitglied in den Deutschen Segler-Verband beantragt. Verbandsvereine können binnen eines Monats ab Veröffentlichung Einspruch gegen die Aufnahme einlegen. Der Einspruch ist an die Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbandes, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg zu richten.
Sportgemeinschaft Ruhrgas 1929 e. V., Sparte Segeln
Kürzel: SGRS
Vorsitzender: Hans-Joachim Döring
Hardenbergstr. 3
40882 Ratingen
VII Spezielle Segeldisziplinen
Die nachfolgenden Änderungen der Ordnungsvorschriften spezielle Segeldisziplinen gelten ab dem 01.01.2016:
1 | Surfwettsegelordnung (SWO) 3.1 und 3.2 (Ergänzende Vorschriften) einfügen: | |
3.1 | Die Durchführung von (Internationalen) Deutschen… | |
3.2 | Für (Internationale) Deutsche Meisterschaften… | |
2 | Surfwettsegelordnung (SWO) 9.1. letzter Satz (Berufungen) / streichen und ergänzen: | |
…Anmerkung (Stand 01.01.2014): Die Berufungsgebühr… (Neu) In dem Falle, dass der Berufung stattgegeben wird, wird die volle Berufungsgebühr, im Falle der Rücknahme einer Berufung wird die hälftige Berufungsgebühr erstattet. | ||
3 | Surfwettsegelordnung (SWO) 15. Zuständigkeit und Verstöße, Ergänzung 15.2: (Anmerkung die bisherige Regelung steht unter 15.1) |
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15.2 | Stellt der AK VII Verstöße gegen die SWO, SRO, SMO oder SBO einschließlich ihrer Anlagen fest, kann er die ihm notwendig erscheinenden Maßnahmen einleiten. | |
4 | Surfranglistenordnung (SRO) 3.2 und 3.5 (Aufgaben und Verantwortung der Klassenvereinigung) | |
3.2 | …Die (Internationalen) Deutschen Meisterschaften… | |
3.5 | Bei Klassen, die (Internationale) Deutsche Meisterschaften… | |
5 | Surfranglistenordnung (SRO) 7. Verstöße gegen die Surfranglistenordnung: streichen | |
6 | Surfmeisterschaftsordnung (SMO) 3.2 und 10.1. Ergänzungen: | |
3.2 | …nationalen Verbandes, (Internationale) Deutsche Meisterschaften… | |
10.1 | Jede (Internationale) Deutsche Meisterschaft… | |
7 | Surfmeisterschaftsordnung (SMO) 8.1.2, streichen: | |
8.12 | Windsurfer, die Leistungspassinhaber anderer Klassen sind. | |
8 | Anlage 2 zur SMO-Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften Ergänzung zu 9.1 (Voraussetzungen für die Gültigkeit einer DM): | |
9.1 | Es sind mindestens 15 gültige Meldungen zum Meldeschluss erforderlich … | |
9 | Durchführungsvorschrift zur Surfbundesligaordnung, Ergänzung zu 5. (Ligen Einteilung): | |
3. | letzten Satz streichen: Alle Teams müssen deshalb mit dem entsprechenden DSV-Vordruck eine Teilnahme Zu bzw. Absage bis spätestens zum 31.12. an den DSV senden. |
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10 | Durchführungsvorschrift zur Surfbundesligaordnung, Ergänzung zu 8. (Registrierung): | |
1. | Der Verbandsverein beantragt die Registrierung seines/r Teams mit der genauen Teamaufstellung bis zum 15.3. der betreffenden Saison. Nachmeldungen… sind maximal bis eine Woche vor dem Start der ersten Ligaveranstaltung in der betreffenden Region gegen Zahlung einer Nachmeldegebühr möglich. |