Die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung für die Prüfung zum Sportbootführerschein ist laut einer aktuellen Aussage aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Teilen auch per Video zulässig. Zwar unterstützt das Ministerium diese Art der Untersuchung nicht, hält sie aber für grundsätzlich möglich.
Dies teilte eine Mitarbeiterin des Verkehrsministeriums dem DSV auf Nachfrage am 7. April mit. Konkret heißt es in der E-Mail: „Medizinische Tauglichkeitsuntersuchung(en) unter Zuhilfenahme telemedizinischer Beratungs- und Behandlungsleistung eines Arztes/Ärztin sind zulässig und müssen unserer Ansicht nach, sofern – ohne erkennbare Mängel – anerkannt werden.“
Die DSV-Leiterin der Öffentlichen Auftragsverwaltung Hanna Steingröver sagt: „Wir haben uns bereits bei der ersten Anfrage einer `Online-Arztpraxis` ausdrücklich für die Möglichkeit einer telemedizinischen Untersuchung ausgesprochen. Wir begrüßen es, dass hier unserer Auffassung gefolgt wurde und die rechtliche Zulässigkeit nun auch offiziell bestätigt wurde.“
Führerschein-Anwärter*innen können somit ab sofort ihr Anamnese-Gespräch für den Sportbootführerschein auch online durchführen – wenn ihr Hausarzt dieses Angebot unterstützt. Davon ausgenommen sind weiterhin der Seh- und der Hörtest, die in einer Fachpraxis, bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle beziehungsweise einem Hörgeräteakustiker absolviert werden müssen.
Für alle Prüfungsausschüsse sowie die DSV-anerkannten Segelschulen und Ausbildungsstätten bedeutet diese neue Informationslage: Sofern bei eingereichten Tauglichkeitsnachweisen ersichtlich wird, dass diese durch „Online-Arztpraxen“ beziehungsweise aufgrund telemedizinischer Untersuchungen erstellt wurden, können diese akzeptiert und für die Zulassungsprüfung herangezogen werden.
Bei Fragen zur telemedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung und generell zum Sportbootführerschein wenden Sie sich bitte an unsere Führerscheinabteilung: [email protected].