Für alle Beteiligten überraschend und ohne Anhörung der Betroffenen wurde mit einer Regelung in der Binnenschiffspersonalverordnung bereits 2022 das sogenannte Kleinschifferzeugnis eingeführt. Das Kleinschifferzeugnis ist nach dieser Regelung für alle vorgeschrieben, die auf den Bundeswasserstraßen (Zone 1-4) ein Sportboot gewerblich, beispielsweise für Ausbildungszwecke, führen.
Der DSV hält diese Regelung für nicht erforderlich und unverhältnismäßig, und hat zunächst am 26. Januar 2023 und erneut am 7. März 2023 entsprechend Stellung genommen.
In einer Anhörung im Februar konnte erreicht werden, dass die sogenannte Übergangsregelung um ein Jahr bis zum 17. Januar 2025 verlängert werden soll. Bis zum Ende dieser Übergangsfrist kann man Sportboote, wie bisher, mit einem vorhandenen Sportbootführerschein auch gewerblich nutzen. Innerhalb der Frist wird das Kleinschifferzeugnis gegen eine Gebühr ohne Prüfung ausgestellt, wenn der Sportbootführerschein und der Nachweis einer gewerblichen Nutzung vorgelegt wird. Danach soll ein Kleinschifferzeugnis nur noch durch Ablegen einer theoretischen Prüfung bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) gegen eine Gebühr erworben werden können. Der Sportbootführerschein ist hierfür weiterhin Voraussetzung.
„Wir bleiben dabei, dass aus unserer Sicht weder rechtliche noch tatsächliche Gründe für die Einführung des Kleinschifferzeugnisses gegeben sind“, erklärt DSV-Generalsekretär Dr. Germar Brockmeyer. „Und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass das Kleinschifferzeugnis so nicht umgesetzt wird. Unseren Vereinen raten wir derzeit davon ab, das kostenpflichtige Kleinschifferzeugnis zu beantragen.“