Die gesetzlich geregelte Begrenzung von Schleppverbänden auf zwei, maximal drei Boote hat Segelvereinen auf der Elbe beim Training und der Ausrichtung von Regatten immer wieder vor Probleme gestellt. Der DSV hat nun beim zuständigen Ministerium für Digitales und Verkehr eine Überarbeitung dieser Verordnung erwirkt.
Das Problem stellte sich erstmals im vergangenen Jahr: Ein Bootsführer eines sächsischen Segelvereins wurde von der Wasserschutzpolizei angehalten und darüber aufgeklärt, dass nicht mehr als zwei bzw. drei Boote auf der Elbe geschleppt werden dürfen. Diese Verordnung zielt primär auf größere Schiffe, die auf der Elbe unterwegs sind. Und doch gilt sie auch für kleine Jollen und erschwert so den ansässigen Vereinen die Arbeit mit Schleppverbänden im Training und bei Regatten enorm. Vielen Segelclubs war diese Problematik bislang nicht bewusst.
Beeinträchtigung für Jugendarbeit
„Gemäß § 17.03 BinSchStrO dürfen aktuell auf der Elbe als Binnenschifffahrtsstraße von der deutsch-tschechischen Grenze bei Schöna (km 0,00) bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens bei Oortkaten (km 607,50) in der Talfahrt höchstens zwei und in der Bergfahrt höchstens drei Anhänge geschleppt werden“, erklärt Michael Stoldt, Justitiar des Deutschen Segler-Verbandes.
„Dies bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Vereine im Rahmen ihrer Jugendarbeit und Regattatätigkeiten, da entweder deutlich mehr Schleppboote oder doppelt so viel Trainer bzw. Offizielle eingesetzt werden müssen. Kapazitäten, die viele Vereine nicht haben.“
Viele Bundesländer von Binnenschifffahrtsordnung betroffen
Diese Regelung gilt nur für dieses lange Teilstück der Elbe und nicht auf den angrenzenden Flüssen. Das bei Seglerinnen und Segler beliebte Mühlenberger Loch in Hamburg ist zum Beispiel nicht davon betroffen, da es unter die Seeschifffahrtsstraßenordnung fällt. Und dennoch beeinträchtigt dieser Paragraph Vereine in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Der Deutsche Segler-Verband hat sich nun schriftlich an das zuständige Ministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gewandt. Der DSV möchte für die Vereine erreichen, dass die allgemeine Begrenzung auf maximal neun Sportboote im Schlepp bei einer Mindestgeschwindigkeit von 4 km/h übers Wasser festgeschrieben wird.
Grundsätzliche Lösung in Arbeit
Der Segelclub Dresden-Wachwitz zum Beispiel hat für drei Veranstaltungen beim zuständigen Wasserschifffahrtsamt inzwischen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gestellt. „Der bezieht sich aber nur auf diese Veranstaltungen“, verdeutlicht Jens Tusche, Ehrenpräsident beim Seglerverband Sachsen. „Die Grundproblematik, dass die Vereine auf diesem Teilstück der Elbe in ihrem Trainingsbetrieb durch diese Regelung massiv eingeschränkt sind, bleibt.“
Michael Stoldt ist zuversichtlich, dass sich die Problematik künftig grundsätzlich im Interesse der Sportlerinnen und Sportler lösen lässt: „Das zuständige Ministerium hat nun erklärt, die Regelung im Sinne der Vereine lockern zu wollen. Derzeit laufen Abstimmungen zwischen Ministerium und den beteiligten regionalen Ämtern hinsichtlich der konkreten neuen Bestimmungen in Bezug auf Anzahl der Anhänge und Mindestgeschwindigkeiten für Schleppaktivitäten von Vereinen.“