Unterwasseranstriche
Nach Inkrafttreten der EU-Biozidrichtlinie dürfen in Zukunft nur noch Antifoulinganstriche verwendet werden, deren Wirkstoffe registriert und in den Annex 1 (Positivliste) aufgenommen wurden. Derzeit sind die nachfolgenden zehn Wirkstoffe zur Prüfung angemeldet worden:Tolylfluanid Dichlofluanid Kupferthiocyanat Kupferdioxid Kupfermetall Irgarol Isothiazolinon Zineb ChlorthalonilZinkpyrithion Nach aktueller Aussage des Umweltbundesamtes gibt es bei der Prüfung dieser Stoffe erhebliche Schwierigkeiten.… weiterlesen